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Optionsschein

(engl.: warrant) Verbriefung einer Option in einem Wertpapier. Ein Optionsschein gewährt das Recht, aber nicht die Verpflichtung, zu im voraus festgelegten Bedingungen eine bestimmte Menge (Bezugsverhältnis) eines Finanzinstrumentes (Basiswert) während oder am Ende eines Zeitraums (Optionsfrist) zu einem vereinbarten Preis (Bezugspreis) zu kaufen (call) oder zu verkaufen (put).

Der Optionsschein verbrieft grundsätzlich das eigenständige Optionsrecht zum Bezug (Call) oder oder Verkauf (Put) innerhalb einer bestimmten Laufzeit (Typ: American Option) oder zum Laufzeitende (Typ: European Option) folgender Basiswerte (underlyings) in einem definierten Bezugsverhältnis zu einem bestimmten Basispreis:
- Aktien,
- Anleihen (Zinsoptionsscheine),
- Partizipationsscheinen,
- ausländische Währungseinheiten,
- Waren (Edelmetallmengen, Rohölmengen)
- Synthetische Finanzprodukte (Körbe -Baskets-, Indices, Optionen, Futures).

Entsprechend werden Optionsscheine in Call- oder Put-Optionsscheine differenziert und dem Basiswert entsprechend als Aktien-, Zins-, Partizipationsoptions-, Währungsoptions-(Currency Warrants), Warenoptions- (Commodity Warrants), Indexoptionsscheine (i.d.R. näher z. B. Aktienindexoptionsscheine) oder Basket Warrants, etc. bezeichnet.

Statt einer physischen Lieferung wird im Zuge der Optionsausübung oft nur der Barausgleich (Cash Settlement) vorgenommen. Traditionell wurden Optionsscheine im Zuge einer Finanzierung durch Ausgabe einer Optionsanleihe emittiert. Seit über zehn Jahren werden Optionsscheine durch Unternehmen ohne die Koppelung an ein Finanzierungsinstrument als Naked Warrants ausgegeben. Emittenten der Naked Warrants sind ausschließlich Banken. Optionsscheine in Verbindung mit Genußscheinen werden im Zeitpunkt der Emission an das Instrument Genußschein gekoppelt. Anschließend können diese wie bei Optionsanleihen (s.u.) abgetrennt und gesondert gehandelt werden. Sie verbriefen die Möglichkeit innerhalb eines bestimmten Zeitraums unter Zuzahlung eines bestimmten Betrages zum Bezug von Aktien der emittierenden Unternehmung.

Auch der in Verbindung mit einer Optionsanleihe emittierte Optionsschein kann im Regelfall nach der Emission von ihr abgelöst und separat gehandelt werden. Somit sind hier drei Arten von Optionsscheinen zu unterscheiden:
- nicht abtrennbare,
- abtrennbare und
- abgetrennte Optionsscheine.

Nach Abtrennung der Optionsscheine wird die Optionsanleihe zu einer normalen Festzinsanleihe degradiert.
Zur Bewertung von Optionsscheinen werden im Regelfall die statischen Kennzahlen Innerer Wert (Substanzwert, Intrinsic Value), Zeitwert, Aufgeld bzw. Prämie (in EUR und/oder i. v.H.), Hebel herangezogen.

Der Innere Wert (Substanzwert, Intrinsic Value) errechnet sich aus der Differenz zwischen Basispreis und Kurs des Basiswerts. Dabei ist das Optionsverhältnis zu berücksichtigen. Ein Optionsschein wird entweder
(a) einen inneren Wert aufweisen und damit in the money sein, oder
(b) keinen inneren Wert besitzen, da er entweder at the money oder out of the money ist.

Optionsscheine, auch options bonds oder warrants genannt, werden als Bestandteile von Optionsanleihen begeben. Zur Zeit werden von rund 30 Gesellschaften Optionsanleihen mit einem Börsenkapital von rund 12 Mrd. EUR (Optionsscheinzahl mal Optionsscheinkurs) gehandelt. Bereits kurz nach der Emission der Optionsanleihe kann der Optionsschein von der Anleihe getrennt und separat an der Börse gehandelt werden. Der Optionsschein verbrieft das Recht, während eines bestimmten Zeitraumes Aktien der emittierenden Gesellschaft zu einem im voraus festgelegten Bezugskurs zu beziehen. Der indirekte Erwerb einer Aktie über den Optionsschein kostet in der Regel mehr als der direkte Erwerb einer Aktie. Diese Differenz ist der Preis für die Chancen, die der Aktienkursentwicklung eingeräumt werden. Der Kurswert des Optionsscheines ist um so höher (niedriger), je niedriger (höher) der Bezugskurs ist und je höher (niedriger) die Aktienkursentwicklung geschätzt wird.

Bis Mitte der 80er Jahre verbrieften Optionsscheine im wesentlichen Bezugsrechte auf Aktien und wurden als Bestandteil von Optionsanleihen (Aktienoptionsschein) begeben. Mit der Entwicklung derivativer Finanzinstrumente werden ausserdem gedeckte Aktienoptionsscheine, Währungs-, Index-,  Zins-, Gold- und Rohstoffoptionsscheine begeben, zumeist von Banken oder Finanzinstituten als eigenständige Emissionen ohne Verbindung zu einer Anleihe (naked warrant). In Deutschland waren 2014 über 100.000 Optionsscheine im Umlauf.

Der Wert eines Optionsscheines errechnet sich aus den mathematischen Modellen zur Optionspreisbildung. Dieser Wert ist um so höher, je günstiger der Bezugspreis gegenüber dem Marktpreis des Basiswertes ist, je stärker dieser Preis im Zeitverlauf schwankt (Volatilität), je länger die Optionsfrist dauert und je höher die Kosten sind, einen Deckungsbestand für die Ausübung von Optionen zu halten. Der theoretische Wert einer Option (fair value) wird ausserdem durch die Kosten zur Schaffung des Wertpapieres sowie jeweils durch Angebot und Nachfrage beeinflusst. Einfachere, weit verbreitete Bewertungsverfahren gliedern den Preis eines Optionsscheines nur in den inneren Wert, nämlich die Differenz, um die der Bezugspreis günstiger als der Marktpreis des Basiswertes ist, sowie in den Zeitwert. Der Zeitwert bzw. die Prämie gibt an, um wieviel Prozent der Kauf bzw. Verkauf des Finanzinstrumentes durch eine Ausübung des Optionsscheines teurer als ein unmittelbarer Kauf oder Verkauf ist. Die Prämie ist um so niedriger, je höher der innere Wert des Optionsscheines und je kürzer die verbleibende Optionsfrist ist. Ausserdem wird der Hebel berechnet, der entweder das Verhältnis zwischen dem Marktpreis des Finanzinstrumentes und dem Preis des Optionsscheines (gearing) oder die prozentuale Preisänderung aufgrund einer Preisänderung des Basiswertes um 1% (leverage) angibt. Aufgrund des geringeren Kapitaleinsatzes schwankt der Preis eines Optionsscheines grundsätzlich stärker als der Marktpreis des Basiswertes, so dass die Gewinn- und Verlustmöglichkeiten für die Anleger entsprechend grösser sind. Das Optionsrecht auszuüben, ist nur sinnvoll, wenn der Bezugspreis günstiger als der Marktpreis des Basiswertes ist. Ausgenommen bei Aktienoptionsscheinen, bei denen die Aktien effektiv geliefert werden, wird meist nur eine Ausgleichszahlung in Höhe des inneren Wertes geleistet (cash Settlement). Optionsscheine, die bis zum Ende der Optionsfrist nicht wirksam ausgeübt werden, verfallen wertlos. Optionsscheine haben eine Laufzeit von meist 1 bis 2 Jahren, Aktienoptionsscheine bis zu 10 Jahren. Aufgrund des niedrigen Bezugsverhältnisses ermöglichen es Optionsscheine auch kleinen Investoren, mit Optionen zu handeln. Zugleich können dadurch auch Optionen einem breiten Publikum angeboten werden, die nicht standardisiert und deshalb an keiner Terminbörse einbezogen werden können.

Der Kurswert eines Optionsscheins wird c. p. um so höher sein, je niedriger der Bezugskurs ist, je länger die Bezugsfrist ist und je höher die erwarteten Kursschwankungen der Aktie sind. Der Paritätskurs ist um so niedriger, je länger die verbleibende Bezugsfrist ist. Am letzten Tag der Bezugsfrist stimmen dann Tageskurs und Paritätskurs überein.

Die Gründe, die eine Gesellschaft zur Emission eines Optionsscheins (Warrant) veranlassen können, sind:
1., dass bei Ausgabe eines Optionsschein (Warrant) die Zinsen unter denen der normalen Anleihen festgesetzt werden können, und
2., dass es bei einer ungünstigen Emissionslage für die Gesellschaft evtl. möglich ist, durch den Optionsschein (Warrant) Aktien zu einem günstigeren Termin zu plazieren.

Siehe auch: Optionsanleihe, Optionsschuldverschreibung

Literatur:
Price, Q., Warrants, options, convertibles, London 1990.
Weger, G., Optionsscheine als Anlagealternative, 2. Aufl., Wiesbaden 1989.

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