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Zinsänderungsrisiko

Zinsänderungsrisiken können auftreten, wenn Kreditinstitute im festverzinslichen Bereich Fristentransformation betreiben und anschließend eine Änderung des Marktzinsniveaus eintritt. Weiterhin entstehen Zinsänderungsrisiken, wenn Kreditinstitute variabel verzinsliche Aktiv- und Passivgeschäfte mit unterschiedlicher Zinselastizität abschließen. Zinsänderungsrisiken werden mit Hilfe von Zinsbindungs- und Zinselastizitätsbilanzen erfaßt.

Grunds. Gefahr der Abweichung eines Zinsistwerts von einem Erwartungswert auf Grund nicht antizipierter Zinsniveauveränderungen. Diejenigen Zinspositionen, deren Zinssatz wirtschaftlich oder rechtlich betrachtet nicht jederzeit an geänderte Marktzinsen angepasst werden kann, unterliegen dem Zinsänderungsrisiko. Als variables Zinsänderungsrisiko wird die Gefahr der Verringerung der Zinsspanne der Bank auf Grund der unterschiedlichen Zinsanpassungselastizitäten der Bilanzpositionen bei bestimmten Veränderungen der Marktzinsen bez. Hierin kommt die empirische Erkenntnis zum Ausdruck, dass die Bank trotz ihrer - unter rein rechtlichen Aspekten gegebenen - Möglichkeit zu Zinsvariationen im Aktiv- und Passivgeschäft ihre Konditionen nur mit unterschiedlicher Geschwindigkeit an veränderte Marktzinsen anpassen kann. Im Unterschied hierzu beruht das Festzinsrisiko auf vertraglichen - ggf. auch gesetzlichen - Einschränkungen der Anpassungsfähigkeit von Zinsen. Darin, dass zwischen aktivischem und passivischem Zinsänderungsrisiko unterschieden werden muss, kommt zum Ausdruck, dass das Zinsänderungsrisiko nicht auf eine Bilanzseite beschränkt, sondern sowohl mit Aktiv- als auch Passivpositionen verbunden ist. Da aus Laufzeitinkongruenzen von Geldaufnahme und -Verwendung nahezu zwangsläufig Inkongruenzen von Zinsbindungsfristen folgen, resultiert das Zinsänderungsrisiko aus der Fristentransformation der Banken. Konkret besteht diese Gefahr darin, dass zinsreagible Aktiv- und Passivpositionen in der Bankbilanz nicht jederzeit an geänderte Marktzinsen angepasst werden können. Dabei ist das Zinsänderungsrisiko, wie dargestellt, nicht auf einzelne Bilanzpositionen und auf eine Bilanzseite beschränkt, sondern beidseitig gegeben. Nicht antizipierte Veränderungen der Marktzinsen können zwar bei einzelnen Bilanzpositionen - z. B. variabel verzinsliche Kapitalaufnahmen oder -anlagen - zur Erhöhung der Finanzierungskosten bzw. Verringerung der Kapitalanlagerendite führen. Diesem (positionsbezogenen) Zinsänderungsrisiko steht jedoch eine kompensatorisch wirkende Zinsänderungschance gegenüber, sofern Mittelverwendung bzw. -aufnähme gleiche Zinsbindungsfrist - also ebenfalls variabel verzinslich - und Zinsanpassungselastizität aufweisen. Entspr. wird das Zinsänderungsrisiko i. d. R. als negative Abweichung der Zinsspanne, d. h. der Differenz zwischen sämtlichen Zinserträgen und Zinsaufwendungen z. B. eines Jahres, von dem bislang realisierten oder erwarteten Wert verstanden.



.. Zinsrisiko...

zur Ausschaltung von Zinsänderungsrisiken siehe   Forward-Rate Agreements (mit Anwendungsbei­spiel), die der Festlegung von Zinssätzen für zukünftige Abrechnungsperioden dienen. Siehe auch   Swaps und   Zinsmanagement.

unter dem Zinsänderungsrisiko versteht man die von der Zinsentwicklung ausgehende Gefahr, dass niedrigere Zinserträge oder höhere Zinsaufwendungen als erwartet anfallen (einseitiges aktivisches bzw. passivisches Zinsrisiko) oder der Zinsensaldo sich schlechter als erwartet darstellt (zweiseitiges Zinsrisiko). Risikoursachen sind a) ungünstige Änderungen von Zinsniveau und -struktur, b) zinsinduzierte, unter dem Zinsrisikoaspekt ungünstige Außeneinflüsse auf die Portfoliostruktur. Einem einseitigen Zinsrisiko sind z.B. private Haushalte ausgesetzt, die zinstragendes Geldvermögen angespart haben und unverschuldet sind oder die Kredite bedienen müssen, ohne über nennenswerte Zinserträge zu verfügen. So wird das Zinskostenrisiko aus Hypothekarkrediten für den Hausbau bei ansteigendem Zinstrend akut, wenn laufende Konditionenanpassung vereinbart ist oder die Bindung während der Anstiegsphase ausläuft. Einem zweiseitigen Zinsrisiko sind Wirtschaftsteilnehmer ausgesetzt, die sowohl zinstragende Vermögenswerte als auch Verpflichtungen ausweisen, v.a. Kreditinstitute. Am augenfälligsten ist deren Risiko im Festzinsgeschäft. Verfügt eine Bank über mehr zinsgebundene Aktiva (z.B. Hypothekarkredite als Passiva (z.B. längerlaufende Termingelder), so hat sie ein Risiko aus aktivischem Festzinsüberhang. Ihm stehen zinsvariable Mittel gegenüber, die sich bei einem Anstieg des Zinsniveaus oder einer wirkungsgleichen Verschiebung der Zinsstruktur verteuern, während die Zinserlöse konstant bleiben. Läge der Überhang auf der Passivseite, so hätte die Bank bei gegenläufiger Marktzinsentwicklung eine Schmälerung des Zinsüberschusses zu fürchten. Hinzu können Risiken im Festzinsneugeschäft kommen. Im zinsvariablen Geschäft wäre ein Kreditinstitut nur dann keinem Zinsrisiko ausgesetzt, wenn die Soll- und Habensätze im Durchschnitt den Marktzinsänderungen um dieselbe Prozentpunktzahl und zeitgleich folgen würden und es keine ungünstigen zinsinduzierten Kundeneinflüsse auf die Bilanzstruktur gäbe. Die Voraussetzungen sind aber in der Wirklichkeit nicht erfüllt. Banken haben normalerweise im zinsvariablen Geschäft einen aktivischen oder einen passivischen Elastizitätsüberhang (Aktivsätze reagieren im Schnitt stärker und/oder schneller als die Passivsätze bzw. umgekehrt). Die Aktivlastigkeit ist bei fallenden, die Passivlastigkeit bei steigendem Marktzins mit einer Erlösschmälerung verbunden. Jedem Zinsrisiko steht bei gegebener Struktur der Forderungen und Verbindlichkeiten eine Chance gegenüber, verbunden mit der jeweils gegenläufigen Marktzinsenentwicklung. Dies bedeutet für eine Bank, deren Zinsüberhänge auf derselben Bilanzseite liegen, dass bei jeder Marktzinsänderung ausgleichende Bewegungen auftreten. So steht bei aktivischem Festzins- und Elastizitätsüberhang dem risikobehafteten Festzinsgeschäft eine Zinsgewinnchance aus dem marktzinsabhängigen Sektor gegenüber, sollte das Zinsniveau anziehen, und umgekehrt bei einem Zinsrückgang. Mit Hilfe einer Zinsrisikobilanz läßt sich zeigen, wo das Risiko-/ Chancengleichgewicht liegt und wieweit man davon entfernt ist. Gleichgerichtete Überhänge mit ausgleichenden Ertragseffekten bei Marktzinsänderungen haben aufgrund ihrer Bilanzstruktur v.a. Sparkassen und Kreditgenossenschaften. Gemessen und analysiert werden kann das zweiseitige Zinsrisiko v.a. mit Hilfe der Zinsbindungsbilanz und der Durationsmethode oder (Festzinspositionen), der Elastizitätsbilanz (zinsvariables Geschäft) sowie der erwähnten Zinsrisikobilanz (zinsfeste und- variable Posten). Bei börsengängigen festverzinslichen Wertpapieren ist mit dem Zinsänderungsrisiko ein Kursrisiko verbunden: Steigt der Kapitalmarktzins, so fallen die Kurse der umlaufenden Titel in Abhängigkeit von Nominalverzinsung, Restlaufzeit und Stärke des Zinsausschlags (zinsinduziertes Kurswertänderungsrisiko). Bilanzierungspflichtige Unternehmen müssen solche Wertpapiere, soweit sie Umlaufvermögen sind, auf den Marktwert abschreiben, wenn der bisherige Buchwert höher lag. Banken haben die Möglichkeit, die Titel in das Anlagevermögen umzuwidmen, wenn sie Kursverluste durch Abschreibung oder Verkauf vermeiden wollen. Dadurch sinkt allerdings der Liquiditätsgrad der Papiere. Soweit die Kreditvergabebereitschaft der Banken von ihrer Liquiditätslage abhängt, kann dieser Effekt dazu beitragen, dass das Bankkreditangebot durch eine restriktive Geldpolitik in der gewünschten Richtung beeinflußt wird (- locking-in effect). Die modernen Finanzmärkte, insbes. die Terminbörsen, bieten verschiedene Möglichkeiten, Zinsänderungsrisiken und zinsbedingte Kursrisiken unter Inkaufnahme von Sicherungskosten abzudecken, z.B. durch Zinstauschgeschäfte (Swaps), Zinsterminkontrakte und Zinsoptionen. Auch durch zinsrisikopolitisch orientierte Umschichtungen der Vermögenswerte oder Schuldposten lassen sich Zinsrisiken verringern oder weitgehend ausschalten (Immunisierung). Banken müssen ihre Zinsrisiken im sog. Handelsbuch (v.a. Wertpapiere und Derivate aus dem Eigenhandel) nach dem Grundsatz I der Bankenaufsicht mit Eigenkapital unterlegen. Ihr Umfang wird dadurch in Grenzen gehalten. Literatur: Breit, C., Reinhart, E. (1998), Honeck, G. (1992)

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