Abk. für Forward Rate Agreement
Ein FRA ist ein individuelles, unbedingtes Termingeschäft, bei dem die Geschäftspartner vereinbaren, dass ab einem bestimmten zukünftigen Zeitpunkt (nach der Vorlaufzeit) für einen festzulegenden Zeitraum (Referenzperiode) ein genannter Kapitalbetrag mit einem vereinbarten Zins (Forward Rate) verzinst wird. Am Ende der Vorlaufzeit werden die Forward Rate und der aktuelle Referenzzins (z.B. EURIBOR) verglichen, um dann bei bestehenden Differenzen zwischen den Zinssätzen einen Ausgleich vorzunehmen. Falls der vertraglich bestimmte Referenzzins am Kapitalmarkt nach Ablauf der Vorlaufzeit zum Stichtag höher ist als die vereinbarte Forward Rate, erhält der Käufer des FRA eine Ausgleichszahlung in Höhe von
((RZ-FR)*KV*RP)/(100*360*DF)
mit RZ = Referenzzins
FR = Forward Rate
KV = Kapitalvolumen
RP = Referenzperiode in Tagen
DF = Diskontierungsfaktor
Ist der Referenzzins zum Stichtag niedriger als die Forward Rate, erhält der Verkäufer des FRA eine Ausgleichszahlung in Höhe von
((FR-RZ)*KV*RP)/(100*360*DF)
Entsprechen sich Forward Rate und Referenzzins, so finden keine Ausgleichszahlungen statt. Die FRA können zur Spekulation auf oder zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken eingesetzt werden, wobei der Käufer (Verkäufer) aus dem FRA bei Zinssteigerungen (Zinssenkungen) gegenüber der vereinbarten Forward Rate profitiert.
Fremdfinanzierung
Über die Fremdfinanzierung wird Unternehmen Fremdkapital zur Verfügung gestellt. Die Bereitstellung von Fremdkapital kann über den Weg der Außen- und der Innenfinanzierung erfolgen. Aus Unternehmensperspektive sollte die Auswahl der Fremdfinanzierungsinstrumente nicht nur unter Finanzierungskostenaspekten, sondern auch unter Berücksichtigung von Fristigkeitsstrukturen erfolgen, um das finanzwirtschaftliche Gleichgewicht nicht zu gefährden.
Abkürzung für Forward-, Futurerate-Agreement.
Abk. für Forward Rate Agreement.
Siehe: Forward Rate Agreement
Forward Rate Agreement.
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