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Spekulation

Kauf- und Verkaufsmaßnahmen mit dem Ziel einer kurzfristigen Gewinnerzielung (Gewinn) durch die Ausnutzung erwarteter, sich zwischen Kauf und Verkauf ergebender Preis-(Preis), Zins- oder Kursänderungen. Da sich die Kurse auch entgegengesetzt zu den Erwartungen entwickeln können, steht der Gewinnchance immer ein Verlustrisiko gegenüber. Gegenstand von Spekulationsgeschäften können Devisen, Effekten und an Warenbörsen gehandelte Güter sein. Spekulationen beeinflussen selbst die Preise und können deshalb sowohl stabilisierend als auch destabilisierend wirken.

Kauf- oder Verkaufsmaßnahmen eines Wirtschaftssubjekts, die darauf gerichtet sind, aus künftig erwarteten Preis-, Zins- oder Kursänderungen durch einen gegengerichteten Verkaufs- oder Kaufsakt einen Gewinn zu erzielen.
Beispiel: Kauf (Verkauf) der Menge eines bestimmten Wertpapiers in der Erwartung, die gleiche Anzahl des Wertpapiers an einem künftigen Zeitpunkt zu einem höheren (niedrigeren) Kurs verkaufen (kaufen) zu können.
Die Spekulation ist damit auf die Ausnutzung sich zwischenzeitlich ergebender Preisdifferenzen gerichtet. Da die Wahrscheinlichkeit besteht, daß die erwarteten Preisdifferenzen nicht nur nicht eintreten, sondern sich in umgekehrter Richtung entwickeln, eröffnet sich mit jedem spekulativ ausgerichtetem Handeln nicht nur eine Gewinn-, sondern auch eine entsprechende Verlustmöglichkeit.
Spekulationsobjekte sind in erster Linie Devisen, Effekten (insbesondere Aktien), an Warenbörsen gehandelte Kontrakte und Immobilien.
Im Gegensatz zur Spekulation ist die Arbitrage auf die Ausnutzung von Preis-, Zins- und Kursdifferenzen zu einem Zeitpunkt ausgerichtet, weswegen mit ihrer Ausübung sich keine Verluste ergeben können.

(engl. speculation) Spekulationen sind Handels oder Anlagetätigkeiten, bei denen zeitliche Preis oder Kursunterschiede (von Waren, Wertpapieren, Geldanlagen Geld], 4 Devisen, Gold usw.) an denselben Markt oder Börsenplätzen ausgenutzt werden. Der Kauf (Verkauf) des Spekulationsobjektes erfolgt aus dem Motiv heraus, bei erwartetem künftigen Preisanstieg (bzw. Preisverfall) durch Wiederverkauf (bzw. Rückkauf) a Gewinn zu erzielen (Unterschied zum Arbitragegeschäft [ Arbitrage]). Spekulative Transaktionen werden vor allem auf Wertpapier und Devisenmärkten, bei bestimmten börsenfähigen a Gütern (Edelmetalle, landwirtschaftliche Erzeugnisse usw.) und auf dem Grundstücksmarkt vorgenommen. Spekulationsrisiken folgen aus der Tatsache, dass künftige Preisentwicklungen grundsätzlich unsicher sind. Spekulationen können stabilisierend (destabilisierend) auf die Märkte wirken, wenn die Spekulanten angesichts eines aktuellen Preisanstiegs für die Zukunft eine Preissenkung (weiteren Preisanstieg) erwarten, die künftigen Entwicklungen zutreffend antizipieren und damit vorwegnehmen. Destabilisierend wirken Spekulationen dagegen, wenn sie vorhandene Preisschwankungen verstärken.

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Geschäftstätigkeit mit der Absicht. hohe Profite durch Transaktionen zu erzielen, die auf vorwiegend subjektiv angenommener zukünftiger Entwicklung beruhen und mit hohem Risiko verbunden sind.

Auf- überwiegend kurzfristig angelegte -Ausnutzung von Preisunterschieden zwischen 2 verschiedenen Zeitpunkten abgestellte wirtschaftliche Betätigung (Kaufund Verkauf, Verkauf und Eindeckung usw.). Spez.: Trading. Anders: Arbitrage.

Kauf (Verkauf) eines Gutes aus dem einzigen Grund, bei einem erwarteten künftigen Preisanstieg (bzw. Preisverfall) durch Wiederverkauf (bzw. Rückkauf) Gewinn zu erzielen. Die Spekulation richtet sich auf intertemporale Preisunterschiede auf demselben Markt und unterscheidet sich damit von der —Arbitrage, die sich Preisunterschiede auf verschiedenen (Teil-) Märkten zunutze macht. Arbitrage und Spekulation können allerdings auch in einer Transaktion gekoppelt sein. Spekulation ist - im Gegensatz zur Arbitrage mit (grossen) Risiken behaftet, da künftige (Preis-)Entwicklungen grundsätzlich unsicher sind. Spekulative Geschäfte werden vor allem auf Wertpapier- und Devisenmärkten (Devisenspekulation) sowie bei bestimmten börsenfähigen Gütern (Edelmetalle, landwirtschaftliche Erzeugnisse) und auf dem Grundstücksmarkt getätigt. Die (gesamt-)wirtschaftlichen Wirkungen von Spekulationen sind umstritten. Nimmt sie künftige Entwicklungen zutreffend vorweg, wirkt sie stabilisierend und allokationspolitisch günstig. Werden durch die Spekulation. Preisschwankungen verstärkt, wirkt sie destabilisierend und daher eher schädlich. Umstritten ist insb. auch, ob gewinnbringende Spekulation notwendigerweise stabilisierend wirken muss (Kauf bei niedrigem Preis, Verkauf bei hohem Preis) oder ob gewinnbringende Spekulation nicht auch destabilisierend wirken kann.                                                                

Spekulationen sind Geschäfte, mit denen hohe Gewinne innerhalb einer sehr kurzen Zeitspanne angestrebt werden. Dabei spielt das Wirtschaftsgut, im dem spekuliert wird, nur eine untergeordnete Rolle. Beispiel: Spekulanten zuhauf findet man an den Aktienbörsen. Hier werden Aktien oft nur für einen Tag oder eine Woche erworben. Den Spekulanten interessiert es überhaupt nicht, ob es dem betreffenden Unternehmen, in dessen Aktien er spekuliert, längerfristig gut oder schlecht geht. Ihm geht es ausschließlich darum, in ganz kurzer Frist bei der betreffenden Aktie einen hohen Gewinn zu erzielen. Für Spekulationsgewinne (§ 23 EStG) gilt: Diese Gewinne fallen vornehmlich bei Geschäften in Wertpapieren und Grundstücken an. Veräußerungsgewinn ist der Unterschied zwischen dem Veräußerungspreis einerseits und den Anschaffungs-/Herstellungskosten und den Werbungskosten andererseits. Ein Spekulationsgewinn definiert sich daraus, dass bei Grundstücksverkäufen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als 10 Jahre (selbst genutztes Wohneigentum: 2 Jahre), bei Wertpapieren weniger als 1 Jahr beträgt. Nur diejenigen Spekulationsgewinne bleiben steuerfrei, die insgesamt pro Jahr weniger als 1.000 DM betragen haben. Ansonsten unterliegt der gesamte Gewinn der Spekulationssteuer.

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