Soweit es sich um Eingangsfrachten handelt, werden sie gewöhnlich in den Einstandspreis bezogener Materialien oder Komponenten-Bauteile einbezogen. So weit unterscheiden sich Einstandspreis vom Einkaufspreis. Die Ausgangsfrachten, oft auch als Sondereinzelkosten des Vertriebs bezeichnet, werden meistens angesetzt im Sinn einer Quasi-Erlösschmälerungsrate; vom Umsatz also abgezogen und damit auch den Deckungsbeitrag I vermindernd. Man könnte dazu eine Standard-Frachtratenmatrix bauen, geordnet nach Produktetypen und deren Gewichten und Sperrigkeiten zum einen (Spalten) sowie nach den Entfernungszonen zum anderen (Zeilen). In den Feldern der Matrix stünden dann Tonne-Sätze für Standardfrachtraten; manchmal auch Prozentsätze vom Umsatz. Mit der Fakturierung lässt sich dann herausholen über die Produkttypen und die Standorte der Kunden die entsprechende Frachtrate.
Bestätigt wird der Einsatz als eine Art Erlösschmälerung noch dadurch, falls im Verkauf argumentiert wird, dass im Falle, in dem der Lieferant die Fracht übernimmt, eigentlich noch zusätzlich ein Rabatt gegeben ist.
Entstehen Frachtkosten aber so, dass zur Belieferung von Kunden oder Filialen bestimmte Touren bestehen für Fahrzeuge, die diese regelmäßig anfahren (z.B. die Bierkutscher um das Schornsteingebiet herum), so könnte man dies auch als Strukturkosten ausmachende Logistik-Infrastruktur ansehen und in der Segementrechnung den regionendirekten Strukturkosten zuweisen.
Teil der Kosten für Beförderung von eingehenden und ausgehenden Waren, soweit sie gegen Entgelt von nicht betriebseigenen Beförderungsmitteln ausgeführt werden (Eingangs-fracht- und Ausgangsfrachtkosten). Eingangsfrachtkosten zählen zu den Beschaffungsnebenkosten und sind in den Einstandspreisen enthalten. Ausgangsfrachtkosten sind Einzelkosten des Vertriebs (Sondereinzelkosten des Vertriebs).
Entgelt für frachtpflichtige Transportleistung und wesentlicher Teil der Transportkosten. Frachtkosten sind mit dem Frachtführer vertraglich zu vereinbaren; bestimmte Transportleistungen sind zwingenden Tarifvorschriften unterworfen, z.B. im Strassengüterverkehr (Strassenverkehr). Die Verwirklichung des EG-Binnenmarktes bringt eine Deregulierung auf diesem Gebiet mit sich.
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