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funktionsfähiger Wettbewerb

(workable competition, wesentlicher Wettbewerb, wirksamer Wettbewerb) zentraler Begriff eines Ansatzes zur Wettbewerbstheorie, der dem Wettbewerbsprozess die Wahrnehmung bestimmter Wettbewerbsfunktionen zuweist und jene Bedingungen zu bestimmen sucht, unter denen eine befriedigende Erfüllung dieser gesamtwirtschaftlichen (ökonomischen) und gesellschaftspolitischen (ausserökonomischen) Wettbewerbsfunktionen zu erwarten ist. Ein Wettbewerbsprozess, der den damit an ihn gerichteten Forderungen entspricht, wird als funktionsfähiger Wettbewerb bezeichnet. Um das skizzierte Erkenntnisziel zu verwirklichen, wird der Versuch unternommen, •     jene Merkmale der Marktstruktur zu bestimmen, die ein wettbewerbliches Verhalten begünstigen; •     jenes Marktverhalten zu spezifizieren, das als kompetitiv gelten kann, also der Erfüllung der dem Wettbewerb zugewiesenen Aufgaben dienlich ist; •     jene Kriterien zu formulieren, die zur Bewertung des Marktergebnisses geeignet sind. Die Anwendung dieses theoretischen Ansatzes hat in den vergangenen vier Jahrzehnten eine neue Forschungsrichtung entstehen lassen, die als empirische Wettbewerbsforschung (Industrieökonomik) bezeichnet wird. Empirische Studien zahlreicher Branchen und Märkte haben zu wesentlichen Einsichten darüber geführt, wie sich Wettbewerbsprozesse in der Realität vollziehen, welche Voraussetzungen sie erfordern und zu welchen Ergebnissen sie führen. Die praktische Wirtschaftspolitik hat sich das methodische Vorgehen dieses Ansatzes mittlerweile weitgehend zu eigen gemacht. Dennoch darf die Leistungsfähigkeit der Konzepte eines funktionsfähigen Wettbewerbs nicht überschätzt werden. Möglich sind bislang nur sehr grobe Aussagen darüber, welche Marktstruktur welches Marktverhalten erwarten lässt und welches Marktverhalten jenes Marktergebnis gewährleistet, das zur bestmöglichen Konsumentenversorgung (optimale Marktversorgung) anzustreben ist.     Literatur: Bartling, H., Leitbilder der Wettbewerbspolitik, München 1980. Oberender, P. (Hrsg.), Marktstruktur und Wettbewerb in der Bundesrepublik Deutschland, München 1984. Oberender, P. (Hrsg.), Marktökonomie, München 1989.

(= workable competition) Leitbild der Wettbewerbspolitik, das im Gegensatz zur neoliberalen Konzeption (vollständige Konkurrenz) insbes. die monopolistische und oligopolistische Konkurrenz in ihrer Dynamik als hinreichend intensiv für eine volkswirtschaftlich erstrebenswerte Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs betont. Ihm obliegen Aufgaben wie leistungsgerechte Einkommensverteilung, Steuerung des Güterangebots nach Käuferpräferenzen, optimale Allokation der Produktionsfaktoren, Anpassung der Produktion an sich ändernde Daten sowie Durchsetzung des technischen Fortschritts. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (1957) ging noch vom neoliberalen Leitbild des Wettbewerbs aus und richtet sich v.a. gemäss dem Verbotsprinzip gegen - Kartelle. Andere Wettbewerbsbeschränkungen, etwa infolge - Untemehmenskonzentration, wurden weniger berücksichtigt. Die Kartellnovelle 1973 orientierte sich weitgehend am Leitbild des funktionsfähigen Wettbewerbs. Entsprechend wurde die vorbeugende Fusionskontrolle eingeführt, das Verbot der Diskriminierung verschärft, überdies wurden bei Mißbrauch aufgrund Marktbeherrschung die Eingriffsbefugnisse der Kartellbehörde (i.d.R. Bundeskartellamt) erweitert. Andererseits wurden zur Verbesserung der Marktchancen kleinerer und mittlerer Unternehmungen diesen Kooperationserleichterungen durch zusätzliche Ausnahmen vom Kartellverbot zugestanden (Bagatellkartell) und die Mittelstandsempfehlung (Preise, Absatz, Werbung etc.) ausgebaut. Literatur: Aberle, G. (1993). Herdzina, K. (1993). Kantzenbach, E. (1967)

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