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Geschäftsbankengeld

umfangreichste Geldart in einer Volkswirtschaft. Wenn Geschäftsbanken von ihnen selbst geschaffenes Geld zur Verfügung stellen ( Geldschöpfung), so benötigen sie dafür in einem gewissen Umfang Zentralbankgeld; i. d. R. erfolgt eine Geldschöpfung durch Kreditgewährung an das Publikum (private und öffentliche Nichtbanken). Dabei unterliegen die Banken den Vorschriften über eine Mindestreservehaltung an Zentralbankgeld ( Mindestreservepolitik). Weil Geld als Verbindlichkeit eines Geldemittenten definiert ist, stellen im Prinzip sämtliche auf fremde Namen lautende Positionen der Passivseite einer Bankbilanz (die sich nicht auf Geldemittenten beziehen) Geld dar . Die Einlage einer Bank bei einer anderen Geschäftsbank beruht i.d.R. auf dem Überweisungsverkehr zwischen Wirtschaftssubjekten, die bei unterschiedlichen Kreditinstituten ein Konto unterhalten. Diese Bankeinlage ist als Aktivposten eine sog. Nostroforderung und als Passivposten eine sog. Nostroverbind- lichkeit. Dabei entsteht der Geschäftsbank durch den float, d.h. durch die ersparten Zinskosten bei einem zeitlichen Auseinanderfallen zwischen der Belastung auf dem Konto eines Geld überweisenden Kunden und der utschrift dieser Überweisung auf dem Konto eines anderen Kunden (Postlaufzeit), ein zusätzlicher Ertrag. Da Nostroforderungen und -Verbindlichkeiten im Clearing bei Zweigstellen der Zentralbank verbucht und damit in Zentralbankgeld ausgeglichen werden, kommen Geschäftsbanken auch durch den float in den zeitweiligen Besitz von Zentralbankgeld. Das Geld einer Geschäftsbank mit dem höchsten Liquiditätsgrad sind die Sichteinlagen (Sichtguthaben des Publikums = Sichtverbindlichkeiten der Bank). Über diese Giroeinlagen werden durch Abhebungen oder Überweisungen Zahlungen vorgenommen. Die Zahlungen erfolgen dabei durch Eintragungen auf Konten in den Büchern (heute auf Magnetbändern) einer Geschäftsbank. Über dieses Buchgeld (Giralgeld) kann vom Publikum jederzeit in unbeschränktem Umfang verfügt werden. Da die Bank deshalb über die Sichteinlagen nur begrenzt für andere Zwecke disponieren kann, zahlt sie dafür auch nur einen vernachlässigbar geringen Zinssatz.   Geschäftsbankengeld Wird einer Bank Liquidität für einen bestimmten Zeitraum ( Termineinlage) zur Verfügung gestellt, so kann sie damit Kredite gewähren. Nach Ablauf des vereinbarten Termins gehen die Termineinlagen in Sichteinlagen über und können vom Einleger wieder zu Zahlungen verwendet werden. Termineinlagen gelten deshalb als Quasigeld (near money), allerdings nur bei einer Laufzeit bis zu vier Jahren; zum Quasigeld zählen auch die Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist. Die anderen Positionen auf der Passivseite der Bankbilanz, nämlich •   Termineinlagen mit vierjähriger Laufzeit und darüber, •   Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist, •     Sparbriefe, •   Inhaberschuldverschreibungen im Umlauf (nach Abzug der Bankschuldverschreibungen einschl. der Bankschuldverschreibungen in ausländischem Besitz), •   Eigenkapital und Rücklagen, stellen Geldkapital dar.                        Literatur: Köhler, C., Geldwirtschaft, Bd. 1, 2. Aufl., Berlin 1977.  

(Buchgeld, Giralgeld) wird von den Kreditinstituten (Geschäftsbanken) in Form von Sichtguthaben geschaffen.

Buch-, Giralgeld. Auch: sekundäres, derivatives, abgeleitetes Geld, Depositen-, Kreditgeld u. a. Ggs.: Zentral(noten)bankgeld, primäres Geld.

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