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Herstellkosten nach LSP

Nach den Leitsätzen für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (LSP), die als Richtlinien für die Preisgestaltung bei öffentlichen Aufträgen gelten, sind in die Herstellkosten einzubeziehen:

1. Materialkosten: der effektive Verbrauch an Roh- und Hilfsmaterial (Fertigungsmaterial) sowie an Gemeinkostenmaterial; angemessener Zuschlag für die Materialgemeinkosten (Kosten für Einkauf, Warenannahme usw.).

2. Arbeitskosten: Lohn- und Gehaltskosten zuzüglich bezahlter Ausfallzeiten; gesetzlich und tariflich festgesetzte Sozialkosten, soweit branchenüblich.

3. Sondereinzelkosten: Vorrichtungen, Modelle, Spezialwerkzeuge, Lizenzen.

4. Fertigungsgemeinkosten:

a) die kalkulatorischen Abschreibungen.

b) kalkulatorische Zinsen für das in der Produktion genutzte Eigenoder Fremdkapital (betriebsnotwendiges Kapital unter Abzug des Abzugskapitals).

c) Versicherungsprämien, die die Produktion und die Läger betreffen; Einzelwagnisse: Anlagenwagnisse, Wagnisse der Stoff- und Halbfabrikatebestände.

d) kalkulatorischer Unternehmerlohn.

e) Ferner gehören zu den Herstellkosten nach LSP von den Fertigungsgemeinkosten: im voraus bewilligte Forschungs- und Entwicklungskosten; Vermögens- und Verkehrssteuern, soweit sie Produktion und Läger betreffen; Gewerbekapitalsteuer, Lohnsummensteuer, normale Gemeinkostenzuschläge.

Die Ermittlung der Herstellkosten im Rahmen der LSP kann sowohl innerhalb der Vorkalkulation zur Berechnung von Selbstkostenrichtpreisen als auch im Rahmen der Nachkalkulation zur Feststellung der Selbstkostenerstattungspreise erfolgen. (Selbstkostenpreis)

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