Investitionsförderungsverträge (bzw. Kapitalschutzabkommen) sind bilaterale Abkommen, die zwischen Staaten zum Zweck der Absicherung von privaten Investitionen (Direktinvestitionen) im Ausland geschlossen werden. Sie umfassen gegenseitige staatliche Zusagen bezüglich der wirtschaftlichen und insbesondere politischen Rahmenbedingungen einer investiven Tätigkeit von Unternehmen in diesen Ländern und mindern die damit verbundenen AuJSenhandekrisifeen.
Die Bundesrepublik Deutschland hat mit rund 120 Ländern Investitionsförderungsverträge unterzeichnet (vgl. PwC Deutsche Revision, 1999, S. 36), die eine wesentliche Grundlage der vom Bund angebotenen Garantien für Auslandsinvestitionen deutscher Unternehmen bilden (Kapitalanlagebesicherung).
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