Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Investitionsförderungsverträge

Investitionsförderungsverträge (bzw. Kapitalschutzabkommen) sind bilaterale Abkommen, die zwischen Staaten zum Zweck der Absicherung von privaten Investitionen (Direktinvestitionen) im Ausland geschlossen werden. Sie umfassen gegenseitige staatliche Zusagen bezüglich der wirtschaftlichen und insbesondere politischen Rahmenbedingungen einer investiven Tätigkeit von Unternehmen in diesen Ländern und mindern die damit verbundenen AuJSenhandekrisifeen.

Die Bundesrepublik Deutschland hat mit rund 120 Ländern Investitionsförderungsverträge unterzeichnet (vgl. PwC Deutsche Revision, 1999, S. 36), die eine wesentliche Grundlage der vom Bund angebotenen Garantien für Auslandsinvestitionen deutscher Unternehmen bilden (Kapitalanlagebesicherung).

Vorhergehender Fachbegriff: Investitionsförderung | Nächster Fachbegriff: Investitionsfunktion



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Verrichtungsorientierte Organisation | Bezugsfrist | binaeres Optimierungsmodell

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon