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Mutter-Tochter-Richtlinie

Steuerharmonisierung

ist eine EU-Richtlinie zur Vermeidung von  Mehrfachbelastungen in internationalen Konzernen in­nerhalb der EU. Der Sitzstaat der Tochtergesellschaft darf keine   Quellensteuer auf Dividendenaus­schüttungen an ihre in einem anderen EU-Staat ansässige Muttergesellschaft erheben. Korrespondie­rend dazu muss der   Ansässigkeitsstaat der Muttergesellschaft die empfangene Dividende freistellen. Voraussetzungen für die Anwendung der Mutter-Tochter-Richtlinie sind
(1) die   Ansässigkeit von Mutter- und Tochtergesellschaft in der EU,
(2) eine Beteiligung der Muttergesellschaft zu mindestens 20 % (2007: 15 %, 2009: 10 %) und
(3) eine Mindestbeteiligungsfirst von 24 Monaten. Diese Voraus­setzungen müssen kumulativ erfüllt sein. In Deutschland wird diese Richtlinie durch § 43b EStG umge­setzt, wobei die dortigen Regelungen weiter gefasst sind (10 %-Beteiligung, 12-Monats-Frist). Die Mutter-Tochter-Richtlinie geht dem anzuwendenden   DBA vor, wenn sie für den Steuerpflichtigen günstiger ist. Siehe auch   Steuerrecht, Internationales (mit Literaturangaben).

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