Steuerharmonisierung
ist eine EU-Richtlinie zur Vermeidung von Mehrfachbelastungen in internationalen Konzernen innerhalb der EU. Der Sitzstaat der Tochtergesellschaft darf keine Quellensteuer auf Dividendenausschüttungen an ihre in einem anderen EU-Staat ansässige Muttergesellschaft erheben. Korrespondierend dazu muss der Ansässigkeitsstaat der Muttergesellschaft die empfangene Dividende freistellen. Voraussetzungen für die Anwendung der Mutter-Tochter-Richtlinie sind
(1) die Ansässigkeit von Mutter- und Tochtergesellschaft in der EU,
(2) eine Beteiligung der Muttergesellschaft zu mindestens 20 % (2007: 15 %, 2009: 10 %) und
(3) eine Mindestbeteiligungsfirst von 24 Monaten. Diese Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein. In Deutschland wird diese Richtlinie durch § 43b EStG umgesetzt, wobei die dortigen Regelungen weiter gefasst sind (10 %-Beteiligung, 12-Monats-Frist). Die Mutter-Tochter-Richtlinie geht dem anzuwendenden DBA vor, wenn sie für den Steuerpflichtigen günstiger ist. Siehe auch Steuerrecht, Internationales (mit Literaturangaben).
Vorhergehender Fachbegriff: Mutter-Tochter-Beziehung | Nächster Fachbegriff: Muttergesellschaft
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|