kapitaltheoretische Bilanzauffassung
Nach D. Schneider läßt sich die Größe des Gewinns einer Unternehmung mit Hilfe ihres Ertragswerts bestimmen. Dabei ist der Ertragswert gleich der Differenz der Barwerte der diskontierten Einnahmen und Ausgaben unter Zugrund elegung eines geeigneten kalkulatorischen Zinsfußes. Die diskontierten Einnahmenüberschüsse ermöglichen entsprechende Entnahmen aus dem Unternehmen. Der Kapitalisierungszinsfuß soll demjenigen des Kapitalmarkts entsprechen, um die möglichen Geldentnahmen mit einer kapitalmarktgerechten Verzinsung vergleichbar zu machen.
Erfolgen die Entnahmen jeweils in Höhe des O. G., so ist der Ertragswert nach Entnahme jeweils gleich demjenigen bei der Gründung der Unternehmung. Daraus folgt, daß bei gleichbleibendem Kapitalmarktzins der ö. G. und die Entnahmen ebenfalls in allen Perioden gleich hoch sein müssen, da immer der unverändert bleibende Ertragswert der gedanklichen Verzinsung und die Berechnung des ö. G. zugrund eliegt. Bei Differenzen zwischen der Höhe der ö. G. und derjenigen der Entnahmen verändert sich der Ertragswert in der Weise, daß er bei niedrigen Entnahmen steigt, bei höheren dagegen fällt. In gleicher Richtung verändern sich ö. G. und damit Entnahmemöglichkeiten der Zukunft. Wie für alle zukunftsorientierten Bilanzkonzeptionen ist auch hier die exakte Bestimmung des Ertragswerts wegen der nicht auszuschaltenden Prognosefehler nicht möglich (Synthetische Bilanz).
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