(back-to-loan) Bezeichnung für eine zwischen zwei multinationale Unternehmen getroffene Vereinbarung, nach der sie jeweils der in ihrem Heimatland residierenden Tochtergesellschaft ihres Vertragspartners einen Kredit in Landeswährung einräumen. Beide Kredite sind ihrem Volumen und ihrer Laufdauer kongruent.
Sonderform der Kreditgewährung der AKA Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH, bei der Kredite aus AKA-Kredit aus Plafond A und AKA-Kredit aus Plafond B kombiniert wurden. Diese Form ermöglichte es dem Exporteur, Vorteile beider Kreditarten zu nutzen. Der Parallelkredit basierte auf einem Plafond-B-Kredit, der, wegen der günstigeren Zinsbedingungen, bis zum zulässigen Höchstbetrag in Anspruch genommen werden konnte. Die in Bezug auf Laufzeit, Höhe der Tilgungszahlungen und Selbstfinanzierungsquote bestehenden Nachteile wurden durch einen Plafond-A-Kredit abgedeckt. Die Berechnung der Kredithöhe erfolgte mit Hilfe von zwei für die jeweilige Kreditform relevanten Tilgungsplänen, die anschließend in einen gemeinsamen Tilgungsplan für den Parallelkredit einmündeten. Diese Variante besteht durch Aufhebung der Vergabe von Krediten aus Plafond B seit 1996 nicht mehr.
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