Teilhaber an einer Partenreederei, einer Gesellschaftsform des Seerechts, bei der mehrere Gesellschafter durch feste Anteile (Parten) an einem Schiff Eigentumsanteile erlangen. Die Anteile werden in Partenbriefen festgelegt und wurden früher an Schifferbörsen gehandelt. Das System ist heute im wesentlichen auf die Binnenschiffahrt beschränkt. Die Partenreederei wurde weitgehend durch andere Rechtsformen verdrängt (zum Beispiel Handelsgesellschaften, Aktienreedereien), während sich der Begriff des Partikuliers als Teilhaber an einem Schiff oder als Einzelschiffer/Einschiffreeder (Schiffseigner) erhalten hat.
selbständiger Schiffseigner in der .Binnenschiffahrt, der i. d. R. zugleich Kapitän oder Schiffsführer seines Schiffes ist. Heute werden auch mittelständische Unternehmen mit ein bis drei Schiffen als Partikuliere bezeichnet (vgl. Tab.). Das Angebotsverhalten der Partikuliere ist nicht allein ökonomisch bedingt, da ihr Schiff Wohnung, reviergebundener Arbeitsplatz und meist einzige Einkommenserwerbsquelle ist. Mangels eigener Landorganisationen werden die Partikuliere häufig in die Rolle des Reservekapazitätshalters gedrängt. Auf rezessionsbedingten Nachfragerückgang reagieren die um Einkommenssicherung bemühten Partikuliere mit einer Ausdehnung ihres Angebotes (inverses Angebotsverhalten).
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