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Perestroika

Bezeichnung eines neuen politischen Kurses, mit dem Michail Gorbatschow ab 1985 in der Sowjetunion "die zweite russische Revolution" einleiten wollte. Durch einen institutionellen Umbau (perestroika) des Wirtschaftsund Gesellschaftssystems sollte den sich verschärfenden Krisensymptomen, insb. dem drastischen Rückgang des Wirtschaftswachstums, begegnet werden. Als Ziele der Reform wurden genannt: ·   Befriedigung der tatsächlichen gesellschaftlichen Bedürfnisse entsprechend den grundsätzlich anerkannten Interessendivergenzen, ·   Stimulierung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, ·   Übergang zu einem auf intensiver Nutzung der Faktoren beruhenden Wirtschaftswachstums, ·   Erweiterung der wirtschaftlichen Demokratie. Anders als bei bisherigen Reformansätzen sollte diesmal die "Theorie der Praxis vorangehen". Es zeigte sich jedoch, dass die Reformpraxis durch schwerwiegende Theoriedefizite bestimmt wurde; eine Vorstellung über die ordnungspolitische Gestaltung der neuen Wirtschaftsordnung als Ganzes fehlte. Weder wurden die einzelnen Ordnungselemente (z. B. Planung, Eigentum, Preise) genügend klar definiert, noch auf Funktionstüchtigkeit und Interdependenzen hin analysiert. Zudem: Die sog. "neue" Politökonomie blieb in ihren Grundpositionen unverändert und damit die ideologische Barriere für die geplante "tiefgreifende Erneuerung" des Systems. Vor allem zwei Gesetze kennzeichneten die wirtschaftliche Perestroika: das Gesetz über die staatlichen Unternehmen und Vereinigungen von 1987 und das Gesetz über das Genossenschaftswesen von 1988. Weitere Gesetze und präsidiale Erlasse folgten in einer späteren Phase, in der jedoch Rechtsakte der Union von den Republiken nicht anerkannt wurden ("Krieg der Gesetze"). Das Gesetz über die staatlichen Unternehmen sah zwar die Übertragung grösserer Planungs- und Verfügungsrechte an die Unternehmen vor, doch "Hauptform der Planung und Organisation der betrieblichen Tätigkeit (blieb) ... der Fünfjahrplan". Die nach dem Gesetz nun möglichen selbständigen Verträge zwischen Unternehmen erwiesen sich als weitgehend unwirksam, da Staatsaufträge, die die Befriedigung "vorrangiger gesellschaftlicher Bedürfnisse" sicherstellen, in den Plan aufgenommen werden mussten. Hinsichtlich des betrieblichen Eigentums benannte das Gesetz das Arbeitskollektiv (Belegschaft) als Besitzer (chozjajn); dieses konnte seine Eigentumsrechte jedoch nur auf der Grundlage des Prinzips des "demokratischen Zentralismus" wahrnehmen, wobei die betriebliche Parteiorganisation, als "politischer Kern des Kollektivs die Arbeit des gesamten Kollektivs" steuern sollte. Auch die im Gesetz festgelegte betriebliche Ergebnisrechnung (chozrasCet) trug nicht zu einer grösseren Verantwortung der Betriebe bei, da alle ökonomisch relevanten Grössen administrativ vorgegeben wurden. Ein angekündigtes neues Preissystem fehlte bis Ende 1991; die Preisbildungsrechte wurden lediglich auf die bürokratischen Instanzen neu verteilt. Die Preise blieben planrechnerische Hilfsgrössen. Durch das Genossenschaftsgesetz wurde genossenschaftliches Eigentum, im Rahmen der "führenden Rolle der staatlichen Form des Eigentums", legalisiert. Doch Sonderregelungen im Gesetz beliessen die landwirtschaftlichen Kolchosen als quasi-genossenschaftliche Staatsgüter. Die Genossenschaften (Kooperativen), de facto zumeist privatwirtschaftliche Kleinunternehmen, blieben volkswirtschaftlich von nur marginaler Bedeutung. Der gesetzliche Rahmen der Perestroika blieb ein inkonsistenter Torso, in dem die latente Tendenz des Gesetzgebers zur zentralen Planung und Leitung, zum demokratischen Zentralismus zum Ausdruck kam. Ab 1990 wurden mehrere Wirtschaftsprogramme erarbeitet, die jedoch ohne Rechtskraft blieben. Weder der konservative Ryschkow-Plan noch das radikal marktwirtschaftlich orientierte "Fünfhundert-Tage-Programm" der Schata/in-Gruppe konnten sich politisch durchsetzen. Das von Gorbatschow im Oktober 1990 präsentierte Kompromissprogramm, die "Hauptrichtungen für die Stabilisierung der Volkswirtschaft und den Übergang zur Marktwirtschaft" mündete schliesslich in ein Krisenmanagement durch zumeist unwirksame präsidiale Erlasse. Mit der Auflösung der Sowjetunion durch den Vertrag über die Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) vom 8. 12. 1991 wurde auch die Periode der Perestroika beendet. Seit Beginn 1992 haben die einzelnen Republiken der ehemaligen Sowjetunion jeweils eigene Wege zur Systemtransformation eingeschlagen.              Literatur: Gorbatschow, M., Perestroika. Die zweite russische Revolution, München 1987. Hamel, H.ILeipold, H., Perestroika und NÖS, Arbeitsberichte zum Systemvergleich Nr. 12, Marburg 1989. Peterhoff, R., Wirtschaftsreformen als Krisenmanagement: Systemerhaltung durch "muddling through"?, in: Hartwig, K.-H./Thieme, H. J. (Hrsg.), Transformationsprozesse in sozialistischen Wirtschaftssystemen, Berlin, Heidelberg u. a. 1991, S.181 ff.

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