in den meisten Ländern ein staatliches Unternehmen, dem ursprünglich nur die Beförderung von Personen, Gütern (Pakete, Päckchen) und Nachrichten in unterschiedlicher Form (mündlich, schriftlich, signalgebunden) oblag. Hinzu kamen Dienste des Geldverkehrs (Postspar- und Postscheckdienste) und neuere Formen der Informationsübertragung (Rundfunk, Fernsehen). Das Postmonopol (Postzwang) und gemeinwirtschaftliche Zielsetzungen (Verkehrsbedienung) sind Ausdruck staatlicher Gebundenheit der Post. In der Organisation manifestiert sich diese Abhängigkeit durch Aufsichts- und Genehmigungsrechte des zuständigen Ministeriums oder nachgeordneter Behörden (Direktionen). Die Tarifpolitik der Post muss sich häufig übergeordneten staatlichen Zielen unterwerfen, wobei infolge der Signalwirkung der Tarife für postalische Leistungen nur eine verzögerte Anpassung der Preise an betriebliche Zielvorstellungen möglich ist. Daraus folgen Defizite in einigen Sparten des Postverkehrs (Deutsche Bundespost, Poststrukturgesetz).
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