Tauschwert einer Ware gegen Geld (absoluter Preis) bzw. Austauschverhältnis zwischen verschiedenen Gütern oder Leistungen (relativer Preis). Der Begriff Preis bezieht sich zum einen auf den Tauschwert von Gütern und Leistungen und ist zum anderen ein Oberbegriff für Tauschwerte anderer Faktoren. So ist der Lohn der Preis des Faktors Arbeit und Zins der Preis des Faktors Kapital. Zur Preisbildung sind folgende Voraussetzungen notwendig:
1. Ein Gut oder eine Leistung muss subjektiv Bedürfnisse befriedigen können und damit knapp sein.
2. Es muss zu einem Tausch zwischen Anbietern und Nachfragern kommen. Die Preisbildung am Markt aus dem Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage ist dabei abhängig von der Marktform.
Preis ist der Geldbetrag, der am Markt für Wirtschaftsgüter entrichtet wird.
das Entgelt für Güter und Leistungen jeder Art einschließlich Mieten, Pachten, Gebühren, jedoch mit Ausnahme der Löhne (Definition aus § 2 Abs. 1 Preisgesetz). Für die Kostenrechnung sind Preise für vielfache Zwecke und in vielfacher Form von Bedeutung, siehe dazu Preisbildungsprozeß, Preisuntergrenze, Preisobergrenze, Kostenpreis, Schätzpreis, Verkaufspreis, erzielbarer Preis, Tagesbeschaffungspreis, Durchschnittspreis, Festpreis, Anschaffungspreis, Marktpreis, Teilwert, gemeiner Wert, Börsenpreis, Tagespreis, Standardpreis, Grenzkosten-preis, Grenznutzenpreis, Normalpreis, pretiale Betriebslenkung, Preisgleitklausel, Preisindex, Preispolitik bei Markenartikeln, Preispolitik bei Neuprodukten, Preispolitik bei Einzelfertigung.
Ein Preis wird nur für ökonomische oder knappe Güter, die einen Nutzen stiften, gezahlt. Der Preis ist der in Geldeinheiten ausgedrückte Tauschwert des Gutes. Güter sind dabei sowohl Produktionsfaktoren (Arbeit, Betriebsmittel, Werkstoffe) als auch Produkte (Sachleistungen und Dienstleistungen).
ist der Tauschwert eines Gutes (z.B. Sachen, Dienstleistungen, Wertpapiere usw.), der in Geld ausgedrückt wird. Hierzu gehören auch Lohn (Preis für Arbeit), Zins (Preis für Kapitalüberlassung) und Kurs (Preis für Devisen oder Wertpapiere).
In der Gesundheitswirtschaft:
Austauschverhältnis für auf dem Markt angebotene Waren und Dienstleistungen, in der Regel bildet Geld die Bezugsgröße für den Preis. Preisvorstellungen von Anbieter und Nachfrager stehen sich auf dem freien Markt gegenüber und sind Instrument der Preisbildung. Der Schnittpunkt zweier Kurven, welche die jeweils zu einem Preis angebotenen beziehungsweise nachgefragten Mengen abbilden, zeigt den so genannten Marktpreis. Besteht ein Ungleichgewicht von Angebot und Nachfrage, so steigt (Nachfrage größer als Angebot) oder sinkt (Nachfrage kleiner als Angebot) der Preis relativ zum Markt- bzw. Gleichgewichtspreis.
Entstehen Preise nicht wie der Marktpreis bei vollkommener Konkurrenz, sondern werden von Einzelnen oder Gruppen auf Grund von Marktmacht (Monopolstellung) oder auch administrativ oder durch den Staat festgesetzt oder maßgeblich beeinflusst, so spricht man von monopolistischen, administrierten oder Tarifpreisen.
Ein Beispiel für administrierte Preise auf dem Gesundheitsmarkt sind zum Beispiel die Arzneimittel-Festbeträge. Sie stellen zwar selbst keine direkten Preisvorgaben für die Hersteller von Arzneimitteln dar, sondern die Höchstgrenze für die Erstattung der Kosten von Arzneimitteln durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für die Präparategruppen, für die Festbeträge festgesetzt sind. Behält ein Arzneimittel-Hersteller einen höheren als den Festbetrags-Preis für sein Präparat bei, muss er damit rechnen, dass die Patienten auf andere Präparate ausweichen, da sie den den Festbetrag übersteigenden Anteil des Preises aus der eigenen Tasche bezahlen müssen. Durch den hohen Nachfrageanteil, den die GKV auf dem Arzneimittelmarkt besitzt, wirken die Festbeträge letztlich wie administrierte Preise, da sie einen erheblichen Druck in Richtung auf Preissenkungen für Arzneimittel mit Preisen oberhalb des Festbetrages ausüben.
Direkte Eingriffe stellen etwa die gesetzlich vorgegebenen Preisnachlässe bzw. Zwangsrabatte dar, zum Beispiel der Zwangsrabatt von 16 Prozent auf Arzneimittel, den die Pharmaindustrie den Krankenkassen nach den Bestimmungen des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) § 132a, Absatz 1a, im Jahr 2004 gewähren musste. Dieser Zwangsrabatt wurde 2005 wieder auf sechs Prozent gesenkt. Auch das im Frühjahr 2006 im Entwurf für das Arzneimittelverordnungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) vorgesehene Verbot von Preiserhöhungen zu Lasten der GKV stellt eine staatliche Preisadministrierung dar.
In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Der Preis ist der in Geld ausgedrückte Wert einer Ware, bestimmt durch die in den Waren enthaltenen gesellschaftlich notwendige Arbeit.
Allgemein ausgedrückt, ist der Preis der Geldausdruck für das Austauschverhältnis der Waren auf den Märkten. der aus der zur Herstellung des Produktes gesellschaftlich notwendigen Arbeit hergeleitet wird. Angebot und Nachfrage gelten in der marxistischen Wert-Preis-Theorie u.a. als Ursache für die Preisschwankungen, werden aber nicht als preisbildend anerkannt. Die Neoklassik und Keynesianismus gehen davon aus, dass Preise durch Nachfrage und Nutzen („Grenznutzung“) bestimmt werden. >Preisbildung, >Preisbindung, >Preisentwicklung.
>Preise, Maßstab der
Tauschwert eines Gutes, in Geld ausgedrückt. Voraussetzung für die Entstehung eines Preises sind: (1) Das Gut muss sich subjektiv zur Bedürfnisbefriedigung eignen. (2) Das Gut muss ökonomisch knapp sein, d. h. die potentielle Nachfrage muss grösser als die ihr gegenüberstehende angebotene Menge sein. (3) Das Gut muss darüber hinaus potentieller Gegenstand des Tausches sein. Im allgemeinen ist der Preis Ergebnis des Zusammentreffens von Nachfrage und Angebot auf Märkten (*Preisbildung).
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