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Rangreihenverfahren

Das Rangreihenverfahren ist ein Verfahren der analytischen , Arbeitsbewertung. Die Arbeitsverrichtungen werden in einzelne Anforderungsarten aufgegliedert, die unterschiedlich gewichtet sind. Jede Arbeitsverrichtung wird nach jeder Anforderungsart, wie Fachwissen, Geschicklichkeit, Verantwortung, Arbeitsbedingungen u.a getrennt in eine Rangreihe geordnet, so daß der Gesamtwert einer Arbeitsverrichtung die Summe der jeweils unterschiedlich gewichteten Anforderungsa rten ist.

Mediaplanung

analytisches Arbeitsbewertungsverfahren. Es werden für jede Teilanforderungsart Rangreihen aller zu bewertenden Stellen gebildet, angefangen vom höchsten bis zum niedrigsten Anforderungsgrad. Die jeweilige Position einer Stelle innerhalb der Rangreihen ergibt für jeden Arbeitsplatz Teilarbeitswerte, die im Anschluss zu einem Gesamtwert addiert werden. Siehe auch   Lohn- und Gehaltsmodelle (mit Literaturangaben).

einfachste Technik der Streuplanung (Me­diaplanung), bei der für vorgegebene Titel oder Titelkombinationen unter Zugrundele­gung von Zielgruppen-, Medien- und Kon- taktgewichten Leistungswerte, z.B. Reich­weiten oder Kontaktmaßzahlen, errechnet werden, die man dann in Beziehung zu den entstehenden Kosten setzt. Das Ergebnis ist dann eine Art Wirtschaftlichkeitsindex, z.B. der Tausenderpreis, hinsichtlich dessen al­le alternativen Medienbelegungen in eine Rangreihe zu bringen sind. Naturgemäß kommen bei diesem Verfahren qualitative Aspekte, die sich nicht quantifizieren las­sen, zu kurz. Darüber hinaus wird eine li­neare Kontaktbewertungskurve unterstellt (Mediaselektionsmodelle).

Ein analytisches Verfah­ren der Arbeitsbewertung, bei dem in Analogie zum Rangfolgeverfahren eine Rangordnung der Verrichtungen vorgenommen wird, und zwar für jede Anforderungsart getrennt. Zur Ermittlung des Arbeitswerts werden die ordinalen Ränge bzw. Platzziffern in addierbare Zahlenwerte (meist Prozentzahlen) überführt. Darüber hinaus ist eine Gewichtung erforderlich, die die Rela­tion der einzelnen Anforderungsarten zur Ge­samtanforderung festlegt.

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