Shipowner, Armateur, Proprietaire
Eigentümer eines von ihm zum Erwerb durch die Seefahrt genutzten Schiffes. Gegenstände seines Gewerbes können Gütertransporte, Personentransporte und Seefischerei sein. In der Binnenschiffahrt wird er auch als Schiffseigner bezeichnet (Partikulier).
Eigentümer eines Schiffes, das ihm zum Einkommenserwerb durch die Seeschiffahrt dient. Als Reederei wird die Schiffahrtsunternehmung des Einzelreeders (oder der Partenreeder) oder einer Handelsgesellschaft (z. B. Aktienreederei) verstanden (rechtliche Bestimmungen: HGB §§ 484-510). In der Binnenschiffahrt wird der Reeder als Schiffseigner oder Partikulier bezeichnet.
Eigentümer eines Schiffes, das ihm zum Erwerb durch die Seefahrt dient. Der Reeder kann auch der Verfrachter sein. Vgl. Schiffseigner.
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