Die Savage-Niehans-Regel wird auch als Regel des kleinsten Bedauerns oder Minima-Risiko-Regel bezeichnet. Diese Entscheidungsregel ist der Entscheidungssituation unter Ungewißheit zuzuordnen. Der Entscheidungsträger soll danach unter mehreren Aktionen oder Alternativen diejenige auswählen, bei der der maximale Opportunitätsverlust (Bedauern) durch die Fehleinschätzung der Umweltsituation möglichst klein ist. Der Opportunitätsverlust ist die Differenz zwischen dem zu erwartenden und dem maximal möglichen Nutzenwert, der erzielt werden könnte, wenn die eingetretenen Umweltsituation bekannt wäre. Bei Verwendung der stets angenommenen Ausgangsmatrix ( Hasard-Regel) werden die Spaltenmaxima der jeweiligen Umweltsituation ermittelt. Danach wird für jeden Nutzenwert der maximal mögliche Opportunitätswert errechnet, indem die Differenz aus dem maximalen Nutzenwert jeder Spalte und dem Nutzen-wert der jeweiligen Umweltsituation gebildet wird. Für jede Aktion wird nun das Zeilenmaximum ermittelt, das den größten Opportunitätsverlust darstellt, und schließlich wird die Aktion ausgewählt, bei der der größte Opportunitätsverlust am geringsten ist. In diesem Falle müßte die Aktion a3 ausgewählt werden.
Die Savage-Niehans-Regel -N. -R. ist eine pessimistische (eindimensionale) Regel, die auf Opportunitätskosten angewandt wird. Die Opportunitätskosten OK; , informieren über den Entgang an Werten, den man erleidet, wenn der Umweltzustand s-, eintritt und man anstelle der Aktion, die zum höchsten Ergebnis führt, die Aktion a; wählt. An die Stelle der ursprünglichen Ujj-Werte treten also die OKjj-Werte, die den Differenzbetrag zwischen dem jeweiligen Spaltenmaximum und den uirWerten ausdrücken:
Siehe Minimax-Regret-Regel
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