Variante zur Unternehmensverfassung. Im Gegensatz zur deutschen Tradition der gesetzlichen Mitbestimmung ist in Schweden ihre Einführung und Ausgestaltung in Unternehmen und Betrieb den Tarifverhandlungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften übertragen. Das schwedische Mitbestimmungsmodell entsteht aus der Verbindung von drei Elementen: (1) der gesetzlich verfassten Unternehmung: Aktiengesetz 1975, Gesetz über Vertretung der Beschäftigten im Verwaltungsrat 1976, arbeitsrechtliche Einzelregelungen; (2) den Verhandlungsregeln für die Tarifparteien nach dem Gesetz über Mitbestimmung im Arbeitsleben 1976, das entgegen seinem Namen ein Tarifvertragsgesetz und Tarifverhandlungsgesetz ist; (3) den tarifvertraglich vereinbarten Verfassungselementen (Mitbestimmungstarifverträge). Daraus resultiert im Kern eine interessendualistische Unternehmensverfassung mit einem tendenziell gleichgewichtigen Einfluss von Kapital und Arbeit. Bei Banken (und Grossunternehmen) ist sie interessenpluralistisch zu nennen wegen des fakultativen Vertreters des öffentlichen Interesses im Verwaltungsrat. Die Parität gründet in der Möglichkeit der Gewerkschaften, alle unternehmenspolitischen und betrieblichen Entscheidungen im Konfliktfall aus den unternehmensinternen Mitbestimmungsgremien (Integrationsmodell) heraus in das streikbewehrte Bargaining-System (Gegenmachtmodell) verlagern zu können. Literatur: Gerum, E./Steinmann, H., Unternehmensordnung und tarifvertragliche Mitbestimmung, Berlin 1984. Schmidt, F., Die Reform des kollektiven Arbeitsrechts in Schweden, Köln, Frankfurt a. M. 1978.
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