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Sozialgerichte

Sozialgerichte sind für Streitigkeiten über Ansprüche aus der Sozialversicherung, der Kriegsopfer- und Soldatenversorgung sowie dem Kindergeldrecht zuständig. Es sind spezielle Verwaltungsgerichte. Instanzen: Sozialgericht. Landessozialgericht (Berufungsinstanz) und Bundessozialgericht (Revisionsinstanz).

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