Sammelbegriff für die Steuern, die an einen Vermögenswert anknüpfen, wie z.B. die frühere Vermögen-, die Grund-, die Erbschaft- bzw. Schenkung- und die Gewerbekapitalsteuer. Sie sind dadurch charakterisiert, daß sie unabhängig vom Ertrag/Einkommen entstehen und auch in Verlustsituationen bezahlt werden müssen.
Unter Substanzsteuern werden sämtliche Steuern verstanden, die an das Vermögen oder bestimmte Vermögensarten anknüpfen. Die wichtigsten Substanzsteuern sind die periodisch anfallende Vermögensteuer (VSt), » Grundsteuer (GrSt) und Gewerbesteuer (GewSt vom Kapital) sowie die aperiodisch erhobene Erbschaftsteuer (Erbschaft und Schenkungsteuer). Substanzsteuern sollen zwar aus dem Ertrag des jeweiligen Vermögens geleistet werden, fallen jedoch auch bei Ertragslosigkeit an. Die tatsächliche Substanzsteuerbelastung hängt nicht nur vom Steuersatz der jeweiligen Steuer ab, bei ihrer Ermittlung sind vielmehr die Interde-penzen zwischen Substanz und Ertragsteuern zu berücksichtigen. So ist bei der Gewerbesteuer vom Kapital und der Grundsteuer der effektiveSteuersatz wegen der Abzugsfähigkeit der betreffenden Steuern von der Bemessungsgrundlage der Ertragsteuern niedriger als der nominelle. Umgekehrt steigt aber der effektive Steuersatz, wenn die Substanzsteuer wie die Vermögenssteuer keine abzugsfähige Betriebsausgabe darstellt. Bei einem Körperschaftssteuer-Satz von 56% und einem VSt-Satz von 0, 7% steigt der effektive VSt-Satz z. B. auf 1, 59%.
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