Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Termingeschäftsfähigkeit

Fähigkeit zum Abschluss rechtlich verbindlicher Termingeschäfte. Nach dem Börsengesetz (§ 53) sind Vollkaufleute börsentermingeschäftsfähig. Andere Personen können Termingeschäfte verbindlich begründen, wenn die eine Partei des Geschäfts Kaufmann ist und einer gesetzlichen Bank- oder Börsenaufsicht untersteht, die andere Partei, die nicht termingeschäftsfähige Person, aber entsprechend informiert worden ist und eine Erklärung unterschrieben hat, die sie ausschliesslich über die Risiken von Termingeschäften informiert hat. Die Erklärung darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen und muss ein Jahr nach der ersten Unterrichtung erneut unterschrieben werden.

Fähigkeit einer Person, rechtswirksam und verpflichtend Termingeschäfte abschließen zu können. Im Handelsregister eingetragene Vollkaufleute und Börsenhändler sind immer termingeschäftsfähig, andere Personen erst nach Unterzeichnung eines Hinweises über die Risiken des Terminhandels nach § 53 Börsengesetz.

Fähigkeit, Termingeschäfte voll wirksam zu tätigen; besitzen nur bestimmte Personen, insbesondere im Handelsregister eingetragene Kaufleute (nicht Minderkaufmann), Unternehmen öffentlicher Körperschaften sowie Personen, die berufsmäßig Börsentermingeschäfte oder Bankgeschäfte betreiben.

Vorhergehender Fachbegriff: Termingeschäfte | Nächster Fachbegriff: Termingeschäftsfähigkeit



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Wachstumspotential | Euro Overnight Index Average (EONIA) | Nominale Bilanzauffassung von Rieger

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon