Einlagenzertifikat
In angelsächsischen Ländern gebräuchliche Bescheinigung des Trustee, als Treuhänder einen oder mehrere Gegenstände (Waren oder Dokumente) vom Trustor (Treugeber) als Treugut erhalten zu haben. Es enthält die Verpflichtung, mit dem Treugut nach Maßgabe des Trust Receipt zu verfahren. Handelt es sich dabei um Waren, so ist dem Treuhänder nach Maßgabe des Trust Receipt häufig der Verkauf gestattet. An die Stelle des Treuguts tritt sodann dessen Erlös, den der Treuhänder an den Treugeber abzuführen hat. In manchen Fällen ist dem Treuhänder nach Maßgabe des Trust Receipt auch die Verarbeitung des Treuguts gestattet. In den USA ist zur Wahrung der Rechte des Treugebers aus dem Trust Receipt bei Laufzeiten, die über 21 Tage hinausgehen, die Eintragung in ein öffentliches Register (UCC-Filing) erforderlich.
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