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Verkehrsverbund

Ein Verkehrsverbund ist eine Form der Kooperation rechtlich selbständiger Verkehrsbetriebe zur Abstimmung ihres Angebotes im öffentlichen Personennahverkehr eines größeren Bevölkerungsballungsgebietes und umliegender Bevölkerungsverdichtungsräume. Die gemeinsame Planung und Gestaltung erstreckt sich in der Regel auf die von den einzelnen Betrieben zu bedienenden Linien und die Bedienungsqualität, auf die Fahrpläne unter besonderer Berücksichtigung der Umsteigemöglichkeiten (Transportkette), auf die Fahrpreisgestaltung und den Verkauf der für das gesamte Liniennetz des Verkehrsverbund geltenden einheitlichen Fahrkarten sowie die damit verbundenen Modalitäten der Kosten und Erlösverteilung zwischen den Betrieben und auf die Entwicklung weiterer Maßnahmen zur Steierung der Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs.

Kooperationsform zwischen Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs. Ihre engste Ausgestaltung erhält diese Form der Zusammenarbeit im Verkehrs- und Tarifverbund. Der Nahverkehrsverbund wird häufig als technisch selbständige Gesellschaft (GmbH) organisiert. Weniger strenge Formen der Kooperation von Nahverkehrsunternehmen stellen die "Verkehrsgemeinschaften" dar, bei denen neben einem Gemeinschaftstarif auch Fahrplanabstimmungen, aber keine rechtlich-organisatorischen Verselbständigungen erfolgen.     Verkehrsunfälle nach Verkehrszweigen in der Bundesrepublik Deutschland 1 Wert für 1989 2 Unfälle beim Betrieb von Luftfahrzeugen (einschl. Luftsport) Quelle: Statistisches Bundesamt, Statistische Jahrbücher versch. Jg. Noch loser ist die Kooperation in Tarifgemeinschaften, in denen i. d. R. gegenseitige Fahrausweisanerkennungen, einheitliche —Tarife und Beförderungsbedingungen vereinbart werden. In der Bundesrepublik begann die Entwicklung von Verkehrs- und Tarifverbünden mit der verkehrspolitischen Konzeption der 60er Jahre, in der die Kooperationsförderung der Verkehrsunternehmen festgeschrieben wurde (kombinierter Verkehr). 1967 kam in Hamburg der erste Verkehrsverbund zustande. Nachdem die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes eine Verpflichtung zur Zusammenarbeit von Unternehmen im Nahverkehr verankerte, folgten Hannover, München, Frankfurt und Stuttgart dem Hamburger Beispiel. Im Jahre 1980 wurde der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr genehmigt. Seine 12000 km Linienlänge verteilen sich auf Busbetrieb (70%), Strassenbahn und U-Bahnbetrieb (13%), S-Bahnbetrieb (2%) und sonstigen DB-Schienenbetrieb (15%). Als neueste Beispiele für Verkehrsverbünde in Ballungszentren sind der Verkehrsverbund Berlin-West und der Verkehrsverbund Rhein-Sieg zu nennen, die am 9. 1. 1984 bzw. am 1. 9. 1987 ihren Betrieb aufgenommen haben. Daneben existieren in der Bundesrepublik Deutschland eine Vielzahl kleinerer kommunaler Verkehrsverbünde für die allerdings, aufgrund ihrer geringeren Bedeutung, keine statistischen Zahlenangaben ausgewiesen werden. Die Vorteile des Verkehrsverbundes sind sowohl auf Anbieter- wie auf Kundenseite und bei den Gebietskörperschaften zu finden. Beispielhaft seien angeführt: die gesteigerte Attraktivität des Verkehrs, Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und der Konkurrenzfähigkeit gegenüber dem Individualverkehr, Verminderung der Finanzhilfen an die Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs. Trotz zahlreicher gemeinsamer Zielvorstellungen gibt es Bedenken, Nachteile und Zielkonflikte, z. B. Vorbehalte gegen die Einbusse an unternehmerischer Selbständigkeit, Beibehaltung von Umsteigeverkehr (im Vergleich zum Haus-Haus-Verkehr), Inkompatibilitäten von verkehrspolitischen Zwecken des Verkehrsverbundes und regionalpolitischen Absichten der Stadt- und Raumerschliessung.  

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