wird vom Staat über das Wettbewerbsrecht wahrgenommen, um Verbraucher und Mitwettbewerber von Unternehmen vor unlauterem Verhalten zu schützen. Weiterhin soll dadurch der Wettbewerb als wichtiger Bestandteil der Marktwirtschaft erhalten und die Handlungsfreiheit der Marktteilnehmer gesichert werden. Die zentralen Gesetzeswerke hierzu sind das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Über das GWB überwachen die Kartellbehörden die Entstehung von Kartellen, die Vorschriften zur - Preisbindung, etwaige Mißbräuche einer Position der Marktbeherrschung sowie die Einhaltung des Diskriminierungsverbots; außerdem legt die Monopolkommission regelmäßig einen Bericht vor. Siehe auch unlauterer Wettbewerb.
Vorhergehender Fachbegriff: Wettbewerbsanalyse | Nächster Fachbegriff: Wettbewerbsbeschränkung
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|