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Wirtschaftssektoren

Wirtschaftseinheiten auf Basis einer Aggregatbildung unter institutionellen Gesichtspunkten. Die Sektoreneinteilung und -untergliederung hängt von dem jeweiligen Wirtschaftssystem, der zu untersuchenden Fragestellung und den statistischen Möglichkeiten ab. Die gebräuchlichste Sektorabgrenzung sowohl in der Modellanalyse als auch in der Wirtschaftsstatistik erfolgt nach den typischen Aktivitäten der Wirtschaftseinheiten im Wirtschaftsprozess und unterscheidet Unternehmen, Haushalte und Staat. Dabei treten Abgrenzungsprobleme auf, die je nach Fragestellung auf Definitionsschwierig- keiten oder statistischen Mängeln beruhen. a) Die - Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung nimmt folgende Abgrenzung vor:
1. Zu den Unternehmen rechnen Kapital-und Quasikapitalgesellschaften, die vorwiegend Sachgüter und Dienstleistungen produzieren bzw. erbringen und diese gegen spezielles Entgelt verkaufen, das. i.d.R. Überschüsse abwirft. Seit 1999 sind in der VGR allerdings nur noch die genannten Kapitalgesellschaften in den Unternehmenssektor einbezogen, dagegen nicht mehr die Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit.
2. Der Sektor Haushalte umfaßt alle Institutionen, die auf dem Markt in erster Linie als Anbieter von Arbeitskraft, als letzte Käufer von Ver- oder Gebrauchsgütern und als Anleger von Ersparnissen auftreten; hierin enthalten sind Organisationen, Verbände, Vereine, Institute usw., deren Leistungen vorwiegend privaten Haushalten dienen und die sich im wesentlichen aus freiwilligen Zahlungen von privaten Haushalten finanzieren (z.B. Kirchen, Parteien, Gewerkschaften). Seit 1999 umfaßt der Haushaltssektor auch alle Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit.
3. Zum Sektor Staat gehören Institutionen, deren Aufgabe v.a. darin besteht, Dienstleistungen eigener Art für die Allgemeinheit zu erbringen, und die sich hauptsächlich aus Zwangsabgaben finanzieren (Steuern, Gebühren und Beiträge) . Für die drei Hauptsektoren wird folgende Tiefgliederung vorgenommen: b) Das Statistische Bundesamt unterscheidet in seiner Sektorengliederung: · Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften · Finanzielle Kapitalgesellschaften
Wirtschaftssektoren · Staat · Private Haushalte · Private Organisationen ohne Erwerbszweck Die Unternehmen werden zunächst in zwei Gruppen aufgeteilt.: In solche mit eigener Rechtspersönlichkeit (AG, GmbH und Genossenschaften) einschließlich der sogenannten Quasi-Kapitalgesellschaften (v.a. KG und OHG) einerseits und Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit und ohne selbständigem Rechnungswesen andererseits. Für die letztgenannten ist eine Trennung von Privat- und Firmenvermögen statistisch nicht möglich. Folglich werden sie den Privaten Haushalten zugerechnet. Die erstgenannte Gruppe der Kapital- und Quasi-Kapitalgesellschaften, kurz Kapitalgesellschaften genannt, wird in Nichtfinanzielle (Produzenten von Waren und nichtfinanziellen Dienstleistungen) und Finanzielle (v.a. Versicherungen und Kreditinstitute) unterschieden. c) Colin CLARK und Jean FOURASTIE unterscheiden je nach dem Ausmass des technischen Fortschritts: primärer Sektor (mittlerer technischer Fortschritt), sekundärer Sektor (großer technischer Fortschritt) und tertiärer Sektor (geringer oder kein technischer Fortschritt). Bei entsprechender Zuordnung der Wirtschaftsabteilungen ergibt sich folgende Gruppierung: Primärer Sektor (Landwirtschaft): 1; Sekundärer Sektor (Industrie): 2, 3; Tertiärer Sektor (Dienstleistungssektor): 4, 5 und
6.
Wirtschaftssektoren

Die Gesamtheit aller sukzessiven Teilnehmer, die einem bestimmten Wirtschaftssektor angehören sowie deren entsprechende Positionen im Herstellungsprozeß eines bestimmten Produkts, vom ursprünglichen Hersteller bis zum Endverbraucher.

In der Wirtschaftssoziologie: Wirtschaftsbereiche

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