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Absatzformen

Siehe Absatzorganisation

Bei der Absatzform unterscheidet man zwischen Eigengestaltung, Fremdgestaltung und gebundener Gestaltung. Die Eigengestaltung erfolgt durch persönlichen Verkauf nach verschiedenen Prinzipien:
- Residenzprinzip: Der Verkauf er folgt am Ort des Verkäufers, der Käufer begibt sich also dorthin.
- Domizilprinzip: Der Verkauf erfolgt am Ort des Käufers, der Verkäufer begibt sich demnach dorthin.
- Treffprinzip: Der Verkauf erfolgt an einem neutralen Ort. Sowohl Käufer als auch Verkäufer begeben sich dazu dorthin (z.B. Marktveranstaltungen).
- Distanzprinzip: Hier erfolgt der Ver kauf unpersönlich durch Willenser klärung über Medien, wie dies z.B. in gedruckter Form beim Katalog oder in elektronischer Form bei der Telekommunikation geschieht.
Die Fremdgestaltung erfolgt über wirtschaftlich und rechtlich selbständige Akteure wie
- Absatzmittler, d.h. Produktionsverbindungshandel, Großhandel und Einzelhandel und
- Absatzhelfer. Bei diesen handelt es sich um akquisitorische, also den Warenabsatz fördernde Akteure, logistische, d.h. Transport- und Lagerleistungen erbringende Akteure oder leistungsergänzende, d.h. den Warenabsatz nur begleitende Akteure.
Die gebundene Gestaltung gilt als Zwischenform zwischen Eigen- und Fremdgestaltung durch
- eine Verkaufsholding, d.h. eine rechtlich selbständige, aber wirtschaftlich gebundene Dachgesellschaft, an die konzernzugehörige Betriebsteile ihre Verkaufsfunktion vergeben,
- das Verkaufssyndikat, d.h. ein wirtschaftlich selbständiger, aber rechtlich gebundener Regiebetrieb, in dem unabhängige Unternehmen ihre Verkaufsfunktion zusammen schließen,
- Kontraktmarketing, d.h. Verträge zur Förderung der Verkaufsfunktion, die Hersteller und Absatzmittler oder stufenverschiedene Absatzmittler miteinander schließen.

Siehe auch: Vertriebsform

überholter Begriff aus der Vertriebswege­politik, wobei Absatz mit Hilfe unterneh­menseigener Verkaufsorgane, mit Hilfe von Absatzhelfern und unter Nutzung von Marktveranstaltungen unterschieden wird.

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