In der Leserschaftsforschung die Zahl der Exemplare einer Druckschrift. Man unterscheidet: (a) Druckauflage: Gesamtzahl der Exemplare, die von einem Druckwerk gedruckt wurden abzüglich der makulierten Exemplare. In der Mediaplanung ist die Druckauflage eine für die Planung von Beilagen und Prospektwerbung wichtige Plangröße,(b) Verkaufte Auflage: Auflage, die gegen Entgelt an feste, zahlende Einzelbezieher und im zahlenden Sammelbezug (Abonnement) verbreitet wird,(c) Einzel- v erkaufsauflage: Exemplare, die über den Einzelhandel abgesetzt werden, z.B. in Buchhandlungen, Supermärkten oder am Kiosk (d) Tatsächlich verbreitete Auflage (tvA): Summe aller verkauften und unentgeltlich vertriebenen Exemplare einer Zeitschrift ohne Rest-, Archiv- und Belegexemplare. Die Werbetreibenden müssen die tvA als Planwert und Grundlage des Tausen- der-Preises berücksichtigen.
Im Rahmen außenwirtschaftsrechtlicher Genehmigungen können die zuständigen Behörden zusätzliche Bestimmungen - Auflagen - vorschreiben, wenn dies zur Wahrung übergeordneter Belange erforderlich ist. Die Nichtbeachtung einer erteilten Auflage macht den Verwaltungsakt nicht unwirksam; sie kann aber ordnungswidrigkeitsrechtlich oder strafrechtlich geahndet werden.
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