Eine Ausfalldeckung gibt es in der Haftpflichtversicherung. Dadurch geniesst ein Versicherter auch dann den Schutz durch die eigene Versicherung, wenn er durch andere geschädigt wird und der Schadenverursacher weder über eine Haftpflichtversicherung verfügt, noch den entstandenen Schaden mit eigenen Mitteln begleichen kann. Häufig helfen die Versicherungsgesellschaften allerdings erst ab einer gewissen Schadenshöhe nach einem durch den Versicherungsnehmer erstrittenen rechtskräftigen vollstreckbaren Urteil und wenn die Vollstreckungsversuche gescheitert sind.
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