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Bankenfreizone

definiertes Marktsegment innerhalb eines nationalen Finanzmarktes, in welchem Abteilungen nationaler und internationaler Banken mit Gebietsfremden, von nationalen Vorschriften weitgehend befreit, in jeder Währung Geschäfte tätigen können. Für Geschäfte die aus Bankenfreizonen heraus getätigt werden, gelten im Gegensatz zum nationalen Finanzmarkt keine oder verminderte Mindestreservepflichten sowie keinerlei Vorschriften hinsichtlich einzuhaltender Zinsobergrenzen. Außerdem werden i. d. R. Steuererleichterungen gewährt. Hierdurch können die aus einer Bankenfreizone operierenden Kreditinstitute zu den gleichen günstigen Bedingungen ihre Leistungen anbieten wie Banken, die an anderen Bankplätzen außerhalb des Landes nicht so extensiven nationalen Vorschriften unterliegen. Bankenfreizonen existieren in Japan und den USA.

Auch: Bankenoffshorezone. Im internationalen oder Offshorebankgeschäft ein in einem Staat liegender, sachlich genau abgegrenzter Finanzmarkt, auf dem zu den gleichen Rahmenbedingungen und mit gleichen Geschäftsformen und -abwicklungsarten wie auf den Euromärkten Geschäfte betrieben werden können. Ausländer können dort in jeder beliebigen Währung Gelder anlegen und aufnehmen, jedoch ausschl. im Geschäft zwischen Devisenausländern (Outout-Geschäfte). Vorbild sind die 1981 in den USA eingerichteten International Banking Facilities, denen ähnliche Gründungen in Japan, Hongkong, Singapore u. a. Ländern folgten.

Finanzmarkt in einem Land, von dem aus Kreditinstitute Finanzgeschäfte mit dem Ausland unabhängig von der jeweils benutzten Währung mit geringeren Kosten und unter günstigeren Rahmenbedingungen als sonst im Inland tätigen können. Die Geschäftstätigkeit in Bankenfreizonen ist von wichtigen staatlichen Bestimmungen für das inländische Bankgeschäft, z.B. Mindestreservepflicht, Zinshöchstgrenzen und Steuern, befreit. Geschäfte mit Inländern sind grundsätzlich nicht erlaubt. Bankenfreizonen können deshalb dem Eurogeldmarkt zugerechnet werden, auch wenn der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit in der jeweiligen Landeswährung liegt. Mit den International Banking Facilities (IBF) bestehen in den USA seit 1981 Bankenfreizonen. 1986 wurde in Japan ein ähnlicher Japan Offshore Market geschaffen. Literatur: Gerhardt, W, "Finanz-Freihäfen" in der Bundesrepublik?, in: Wirtschaftsdienst, 65. Jg. (1985), S. 146ff. Ungefehr,F., Offshore-Zentren, (XIII) und (XIV), in: Die Bank (1990), S. 464ff. und S. 635 ff.

Internationale Finanzmärkte innerhalb des hoheitlichen Geltungsbereiches einer Währung, die von bestimmten legislativen und/oder kreditpolitischen Regelungen des betreffenden Staates ausgenommen sind. In B. werden Geschäfte - nur in Großbeträgen, jeder Währung - mit Gebietsfremden abgewickelt. B. gibt es in Japan und den USA (International Banking Facilities). Die in einer B. operierenden Finanzinstitute können ihre Leistungen zu vergleichbar günstigen Bedingungen wie die in Off-shore-Finanzzentren anbieten.

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