Teilbilanz der Kapitalbilanz (und damit auch der Zahlungsbilanz). Auf der Soll-Seite werden die ausländischen Netto-Direktinvestitionen im Inland, auf der Haben-Seite die inländischen Netto-Direktinvestionen im Ausland erfasst. Als Direktinvestitionen gelten Finanzbeziehungen zu in- und ausländischen Unternehmen, an denen der Investor 10 % oder mehr der Anteile oder Stimmrechte unmittelbar hält; einschl. Zweigniederlassungen und Betriebsstätten (Beteiligungskapital und reinvestierte Gewinne). Ab 1996 werden auch kurzfristige Finanzkredite und Handelskredite als Direktinvestitionen ausgewiesen. Die Aufnahme von Krediten der Direktinvestoren bei ihren Töchtern wird als Rückführung der von Direktinvestoren zur Verfügung gestellten Mittel verbucht. Zu den Direktinvestitionen zählt auch der Erwerb von Grundbesitz.
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