Entsorgungssystem, bei dem neben die öffentliche Müllabfuhr, deren Aufgabe sich auf das Einsammeln nicht mehr wiederverwendbarer Abfälle beschränkt, eine privatwirtschaftliche Initiative tritt, welche dafür Sorge zu tragen hat, dass recycelbare Materialien im Hausmüll, insb. also der Verpackungsmüll, direkt bei den Haushalten oder an Sammelstellen abgeholt werden. Der Gesetzgeber hat den Unternehmen damit die Möglichkeit eingeräumt, sich durch Errichtung eines privaten Abholsy- stems von der Rücknahmepflicht für Verkaufsverpackungen im oder am Laden zu befreien. Hierzu muss sich der Händler an einem System beteiligen, welches sicherstellt, dass Verpackungen direkt bei den Haushalten (Holsysteme) oder über das Sammeln in Containern in der Nähe der Haushalte (Bringsysteme) bzw. eine Kombination beider Arten erfasst, sortiert und wiederverwertet werden. Zur Umsetzung der Rechtsverordnung haben Hersteller und Handel 1990 als eine Art Selbsthilfeorganisation die "Duales System Deutschland, Gesellschaft für Abfallvermeidung und Sekundärrohstoffgewinnung mbH" gegründet. Deren erklärtes Ziel ist es, innerhalb der vorgegebenen Fristen ein flächendeckendes, haushaltsnahes, privatwirtschaftliches Erfassungssystem aufzubauen. Als Zeichen dafür, dass eine Verpackung im Rahmen des Dualen Systems entsorgt werden kann, wurde der sog. Grüne Punkt eingeführt, dessen Gebühren von den Herstellern aufgebracht bzw. über die Verkaufspreise "eingezogen" werden und der Finanzierung des Systems dienen.
Damit wird im Rahmen der Aufgaben der Redistibution ein Entsorgungssystem umschrieben, bei dem neben die öffentliche Müllabfuhr, deren Aufgabe sich auf das Einsammeln nicht mehr wiederverwendbarer Abfälle beschränkt, eine privatwirtschaftliche Initiative tritt, welche dafür Sorge zu tragen hat, dass recyclebare Materialien im Hausmüll, insb. also der Verpackungsmüll, direkt bei den Haushalten oder an Sammelstellen abgeholt werden. Von großer Relevanz ist ein solches Duales System für Hersteller und v. a. Handel nun deshalb, weil der Gesetzgeber den Unternehmen damit die Möglichkeit eingeräumt hat, sich durch Errichtung eines privaten Abholsystems von der Rücknahmepflicht für Verkaufsverpackungen im oder am Laden zu befreien. Hierzu muss sich der Händler an einem System beteiligen, welches sicherstellt, dass Verpackungen direkt bei den Haushalten (Holsy- steme) oder über das Sammeln in Containern in der Nähe der Haushalte (Bringsysteme) bzw. eine Kombination beider Arten erfaßt, sortiert und wiederverwertet werden. Zur U msetzung der Rechts Verordnung haben die Betroffenen bereits am 28. September 1990 als eine Art Selbsthilfeorganisation die „Duales System Deutschland, Gesellschaft für Abfallvermeidung und Sekundärrohstoffgewinnung mbH“ gegründet. Deren erklärtes Ziel ist es, innerhalb der vorgegebenen Fristen ein flächendeckendes, haushaltsnahes, privatwirtschaftliches Erfassungssystem aufzubauen. Im Mai 1991 gehörten dieser Gesellschaft bereits mehr als 400 Mitglieder an. Als Zeichen dafür, dass eine Verpackung im Rahmen des Dualen Systems entsorgt werden kann, wurde der sog. Grüne Punkt eingeführt.
Literatur: Duales System Deutschland, Gesellschaft für Abfallvermeidung und Sekundärrohstoffgewinnung mbH (Hrsg.), Der Grüne Punkt, Informationsbroschüre, Bonn 1991. o. V., Müll- Notstand an Ihrer Kasse?, in: der einzelhandels- berater, Heft 6 (1991), S. 495-498.
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