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FCL for delivery FCL

(FCL/FCL). International gebräuchliche Klausel in Beförderungsbedingungen der Linienschifffahrt für den Haus-zu-Haus-Containerverkehr. Sie besagt, dass der ReederNerfrachter von einem Absender einen räumlich und gewichtsmäßig voll ausgelasteten Container übernimmt und diesen an den Bestimmungsort eines Empfängers befördert. Der Container ist vom Absender des Gutes zu beladen und vom Empfänger des Gutes zu entladen ist. Vgl. Voll-Container-Ladung (FCL), Teil-Container-Ladung (LCL), FCL for delivery LCL, LCL for delivery LCL, LCL for delivery FCL. S. a. Carrier\'s Haulage (CH), Merchants\' Haulage (MH).

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