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FCL for delivery LCL

(FCL/LCL). International gebräuchliche Klausel in Beförderungsbedingungen der Linienschifffahrt für den Haus-Hafen- bzw. Haus-Pier-Containerverkehr, Sie besagt, dass der ReederNerfrachter von einem Absender den mit Gütern für mehrere Empfänger beladenen Container übernimmt und diesen zum Bestimmungshafen befördert. In der dortigen Containerempfangsanlage erfolgt die Auslieferung der Güter an die einzelnen Empfänger. Vgl. Voll-Container-Ladung (FCL), Teil-Container-Ladung (LCL), FCL for delivery FCL, LCL for delivery LCL, LCL for delivery FCL. S. a. Carrier\'s Haulage (CH), Merchants\' Haulage (MH).

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