(LCL/LCL). International gebräuchliche Klausel in Beförderungsbedingungen der Linienschifffahrt für den Hafen-Hafen- bzw. Pier-Pier-Containerdienst. Sie besagt, dass mehrere Absender und mehrere Empfänger am Ladegut beteiligt sind. Die Absender haben ihre Ladungen bei der Containerpackanlage des ReedersNerfrachters zum Einstau in einen Container mit anderen Ladungen für denselben Bestimmungshafen anzuliefern. Die Güter werden vom Verfrachter im Sammelcontainer zum Bestimmungshafen befördert. Die Containerbeförderung endet in der Containerempfangsanlage des ReedersNerfrachters. Dieser übernimmt die Entladung des Containers. Die Auslieferung der Ladungen an die Empfänger der Güter erfolgt in der Containerempfangsanlage des Bestimmungshafens. Vgl. VollContainer-Ladung (FCL), Teil-Container-Ladung (LCL), LCL for delivery FCL, FCL for delivery FCL, FCL for delivery LCL. S. a. Carrier\'s Haulage (CH), Merchants\' Haulage (MC).
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