Die charakteristischen Merkmale eines Filialunternehmens ergeben sich aus der räumlichen Organisation des Absatzes und den Eigentümerverhältnissen. Der gleiche Eigentümer vertreibt seine Waren über mindestens fünf (oft werden auch zehn Verkaufsstellen als Mindestzahl angegeben) standörtlich getrennte Verkaufsstellen. Die getrennten Verkaufsstellen (Filialen) unterstehen einer gemeinsamen Leitung, welches die langfristige Unternehmenspolitik festlegt. Dazu gehören insbesondere die Steuerung der Sortrmente, die in den einzelnen Filialen in hohem Maße kongruent sind, die Entwicklung einer gemeinsamen Preis-und Werbepolitik und die Durchsetzung einer einheitlichen Ladengestaltung. Es wird also eine einheitliche Präsentation der Filialen gegenüber den Kunden angestrebt.
In diesem Zusammenhang ist eine zunehmende Tendenz festzustellen, die darauf abzielt, das ergene Unternehmen bzw. eine bestimmte Vertriebsschiene als Marke (Retail Brand) zu etablieren, über eine einheitliche Aufmachung bzw. Gestaltung des gesamten Außenauftritts (vgl. Zentes/Janz/ Morschen, 2000b, S. llff.).
Vorteile von Filialunternehmen ergeben sich, neben den angesprochenen Steue-rungs-, Planungs- und Marketingeffekten auch aus Degressionseffekten, z.B. durch Auftragskonzentration, sowie in den Bereichen Lagerhaltung, Transport und Verwaltung. Filialunternehmen sind sowohl auf der Einzelhandelsstufe (Einzelhandel) als auch auf der Großhandelsstufe (Großhandel) sowie als Verkaufsfilialen von Herstellern anzutreffen.
Unternehmen des Ladeneinzelhandels, das mehr als ein Ladengeschäft unterhält, also an mehreren Standorten tätig ist. Die Differenzierung der Filialunternehmen erfolgt u.a. nach deren Anzahl, Sortiment, Dienstleistungsprogramm, Tätigkeitsgebiet, Leistungstiefe, Zielsetzung und Diversifikationsgrad. Die Arbeitsgemeinschaft der Lebensmittel- filialbetriebe stellt dazu fest: Kriterien für den typischen Filialbetrieb sind der grosshandelsmässige Einkauf und das dafür charakteristische zentrale Warenlager sowie eine zentrale Betriebsabrechnung und -kontrolle. Im allgemeinen dürften diese Merkmale erst bei mehr als zehn Verkaufsstellen gegeben sein, wobei man dann im Lebensmitteleinzelhandel oft von Massenfilialunternehmen spricht. Diese Definition ist für den Nichtlebensmitteleinzel- handel nicht geeignet, da dort selbst grosse Filialunternehmen oft kein Zentrallager unterhalten. Zu den Filialunternehmen gehören: • grosse Warenhaus- und Kleinpreisunternehmen, • Kaufhaus- oder Fachgeschäftsketten der Universal- sowie Fachversender, • bedeutende Kaffeeversender, • Verbrauchermärkte und SB-Warenhäuser, • grosse Konsumgenossenschaften. Die Lebensmittelfilialunternehmen haben sich in der 1905 gegründeten Arbeitsgemeinschaft der Lebensmittel-Filialbetriebe (ALF) zusammengeschlossen, wobei sich diese im Juni 1988 mit dem Bundesverband der Selbstbedienungs-Warenhäuser (BdSW) zum Bundesverband der Filialbetriebe und Selbstbedienungs-Warenhäuser e.V. (BFS) vereinigt hat. Dem BFS gehörten im Jahre 1991 rd. 60 Mitgliedsunternehmen an. Ein Grossteil der Filialbetriebe arbeitet in Einkaufsorganisationen zusammen oder hat sich Einkaufskontoren angeschlossen, so z.B. der Markant/ Selex. Literatur: Tietz, B., Konsument und Einzelhandel - Strukturwandlungen in der Bundesrepublik Deutschland von 1970-1995, 3. Aufl., Frankfurt a. M. 1983.
Konzentrationsform in Gestalt standortlich getrennter Einzelhandelsbetriebe (Mehrbetriebsunternehmen), deren Leistungsverbindung auf kapitalwirtschaftlicher bzw. eigentumsrechtlicher Verflechtung beruht und deren Leistungsprofil von einer entsprechend überbetrieblich autorisierten Willens
bildung und Durchsetzungsmöglichkeit geprägtwird.
Filialunternehmen sind nicht ohne weiteres mit bestimmten Betriebsformen des Einzelhandels in Verbindung zu bringen und/oder als branchenspezifische Erscheinungsform des stationären (Lebensrnittel-) Einzelhandels zu betrachten; sie sind vielmehr Ausdruck eines - ebenso betriebsformen- wie branchengenerell nachweisbaren - Bemühens, durch zielbezogene Anpassung der händlerischen Leistungsbereitschaft an die jeweiligen Marktgegebenheiten und -möglichkeiten über die Fihalisierung Größenvorteile bzw. Synergieeffekte zu erzielen. Das betrifft insb.: - die grundsätzlich gegebene Effizienzsteigerung eines arbeitsteilig betriebenen Handelsmanagements, - die losgrößenabhängigen Beschaffungsvorteile im Warengeschäft sowie - die betriebstypengestützte Erschließung von Wachstums- und Ertragspotentialen im Sinne der Marktdurchdringung und Marktentwicklung.
Dass derartige Intentionen im Einzelhandel bereits erfolgreich umgesetzt worden sind und dabei insb. die Filialunternehmen dieses Handelszweiges einen hohen Stellenwert in der Konsumgüterdistribution erringen konnten, belegen empirisch-statistische Befunde in eindrucksvoller Weise: - so z.B. hinsichtlich der anteiligen Bedeutung der Mehrbetriebsuntcrnehmen für den Gesamtu msatzdes Einzelhandels (vgl. Tab. 1); - so aber auch, was die entsprechenden Angaben für den Lebensmitteleinzelhandel, als der größten Teilbranche des Einzelhandels, betrifft. Sie unterstreichen nicht nur den generellen Bedeutungszuwachs der Mehrbetriebsunternehmen (vgl. Tab. 2), sondern belegen dies insb. für die großen Filialsysteme (vgl. Tab. 3), seien sie nun vom jeweiligen Einzugsgebiet her eher als „überregionale“ oder eher als „regionale Filialisten“ einzustufen (vgl. Tab. 4, Tab. 5 und Tab. 6).
Literatur: Lebensmittelzeitung (Hrsg.), Die Struktur des deutschen Lebensmittelhandels (Übersicht), Frankfurt a. M. 1989. Statistisches Bundesamt \'Wiesbaden (Hrsg.), Handels- und Gaststättenzählung 1985, Heft 2: Mehrbetriebsuntcrnehmen, Stuttgart, Mainz 1988, S. 22-23, S. 50-81. Tietz, B., Konsument und Einzelhandel, 3. Aufl., Frankfurt a. M. 1983, S. 841-861.
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