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Filialunternehmen

Die charakteristischen Merkmale eines Filialunternehmens ergeben sich aus der räumlichen Organisation des Absatzes und den Eigentümerverhältnissen. Der gleiche Eigentümer vertreibt seine Waren über mindestens fünf (oft werden auch zehn Verkaufsstellen als Mindestzahl angegeben) standörtlich getrennte Verkaufsstellen. Die getrennten Verkaufsstellen (Filialen) unterstehen einer gemeinsamen Leitung, welches die langfristige Unternehmenspolitik festlegt. Dazu gehören insbesondere die Steuerung der Sortrmente, die in den einzelnen Filialen in hohem Maße kongruent sind, die Entwicklung einer gemeinsamen Preis-und Werbepolitik und die Durchsetzung einer einheitlichen Ladengestaltung. Es wird also eine einheitliche Präsentation der Filialen gegenüber den Kunden angestrebt.

In diesem Zusammenhang ist eine zunehmende Tendenz festzustellen, die darauf abzielt, das ergene Unternehmen bzw. eine bestimmte Vertriebsschiene als Marke (Retail Brand) zu etablieren, über eine einheitliche Aufmachung bzw. Gestaltung des gesamten Außenauftritts (vgl. Zentes/Janz/ Morschen, 2000b, S. llff.).

Vorteile von Filialunternehmen ergeben sich, neben den angesprochenen Steue-rungs-, Planungs- und Marketingeffekten auch aus Degressionseffekten, z.B. durch Auftragskonzentration, sowie in den Bereichen Lagerhaltung, Transport und Verwaltung. Filialunternehmen sind sowohl auf der Einzelhandelsstufe (Einzelhandel) als auch auf der Großhandelsstufe (Großhandel) sowie als Verkaufsfilialen von Herstellern anzutreffen.

Unternehmen des Ladeneinzelhandels, das mehr als ein Ladengeschäft unterhält, also an mehreren Standorten tätig ist. Die Differenzierung der Filialunternehmen erfolgt u.a. nach deren Anzahl, Sortiment, Dienstleistungsprogramm, Tätigkeitsgebiet, Leistungstiefe, Zielsetzung und Diversifikationsgrad. Die Arbeitsgemeinschaft der Lebensmittel- filialbetriebe stellt dazu fest: Kriterien für den typischen Filialbetrieb sind der grosshandelsmässige Einkauf und das dafür charakteristische zentrale Warenlager sowie eine zentrale Betriebsabrechnung und -kontrolle. Im allgemeinen dürften diese Merkmale erst bei mehr als zehn Verkaufsstellen gegeben sein, wobei man dann im Lebensmitteleinzelhandel oft von Massenfilialunternehmen spricht. Diese Definition ist für den Nichtlebensmitteleinzel- handel nicht geeignet, da dort selbst grosse Filialunternehmen oft kein Zentrallager unterhalten. Zu den Filialunternehmen gehören: •     grosse Warenhaus- und Kleinpreisunternehmen, •     Kaufhaus- oder Fachgeschäftsketten der Universal- sowie Fachversender, •     bedeutende Kaffeeversender, •      Verbrauchermärkte und SB-Warenhäuser, •     grosse Konsumgenossenschaften. Die Lebensmittelfilialunternehmen haben sich in der 1905 gegründeten Arbeitsgemeinschaft der Lebensmittel-Filialbetriebe (ALF) zusammengeschlossen, wobei sich diese im Juni 1988 mit dem Bundesverband der Selbstbedienungs-Warenhäuser (BdSW) zum Bundesverband der Filialbetriebe und Selbstbedienungs-Warenhäuser e.V. (BFS) vereinigt hat. Dem BFS gehörten im Jahre 1991 rd. 60 Mitgliedsunternehmen an. Ein Grossteil der Filialbetriebe arbeitet in Einkaufsorganisationen zusammen oder hat sich Einkaufskontoren angeschlossen, so z.B. der Markant/ Selex.         Literatur: Tietz, B., Konsument und Einzelhandel - Strukturwandlungen in der Bundesrepublik Deutschland von 1970-1995, 3. Aufl., Frankfurt a. M. 1983.

Konzentrationsform in Gestalt standortlich getrennter Einzelhandelsbetriebe (Mehrbetriebsunternehmen), deren Leistungsverbin­dung auf kapitalwirtschaftlicher bzw. eigen­tumsrechtlicher Verflechtung beruht und deren Leistungsprofil von einer entspre­chend überbetrieblich autorisierten Willens
Filialunternehmen im Einzelhandel
Filialunternehmen im Einzelhandel
Filialunternehmen im Einzelhandel bildung und Durchsetzungsmöglichkeit ge­prägtwird.
Filialunternehmen im Einzelhandel Filialunternehmen sind nicht ohne weiteres mit bestimmten Betriebsformen des Einzelhandels in Verbindung zu brin­gen und/oder als branchenspezifische Er­scheinungsform des stationären (Lebens­rnittel-) Einzelhandels zu betrachten; sie sind vielmehr Ausdruck eines - ebenso betriebs­formen- wie branchengenerell nachweisba­ren - Bemühens, durch zielbezogene Anpas­sung der händlerischen Leistungsbereit­schaft an die jeweiligen Marktgegebenheiten und -möglichkeiten über die Fihalisierung Größenvorteile bzw. Synergieeffekte zu er­zielen. Das betrifft insb.: - die grundsätzlich gegebene Effizienzstei­gerung eines arbeitsteilig betriebenen Handelsmanagements, - die losgrößenabhängigen Beschaffungs­vorteile im Warengeschäft sowie - die betriebstypengestützte Erschließung von Wachstums- und Ertragspotentialen im Sinne der Marktdurchdringung und Marktentwicklung.
Filialunternehmen im Einzelhandel Dass derartige Intentionen im Einzelhandel bereits erfolgreich umgesetzt worden sind und dabei insb. die Filialunternehmen dieses Handelszweiges einen hohen Stellenwert in der Konsumgüterdistribution erringen konnten, belegen empirisch-statistische Be­funde in eindrucksvoller Weise: - so z.B. hinsichtlich der anteiligen Bedeu­tung der Mehrbetriebsuntcrnehmen für den Gesamtu msatzdes Einzelhandels (vgl. Tab. 1); - so aber auch, was die entsprechenden An­gaben für den Lebensmitteleinzelhandel, als der größten Teilbranche des Einzel­handels, betrifft. Sie unterstreichen nicht nur den generellen Bedeutungszuwachs der Mehrbetriebsunternehmen (vgl. Tab. 2), sondern belegen dies insb. für die großen Filialsysteme (vgl. Tab. 3), seien sie nun vom jeweiligen Ein­zugsgebiet her eher als „überregionale“ oder eher als „regionale Filialisten“ einzustufen (vgl. Tab. 4, Tab. 5 und Tab. 6).

Literatur:  Lebensmittelzeitung (Hrsg.), Die Struktur des deutschen Lebensmittelhandels (Übersicht), Frankfurt a. M. 1989. Statistisches Bundesamt \'Wiesbaden (Hrsg.), Handels- und Gaststättenzählung 1985, Heft 2: Mehrbetriebs­untcrnehmen, Stuttgart, Mainz 1988, S. 22-23, S. 50-81. Tietz, B., Konsument und Einzelhandel, 3. Aufl., Frankfurt a. M. 1983, S. 841-861.

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