Zur Förderung deutscher Direktinvestitionen im Ausland können spezielle F. f. D. von folgenden Finanzierungsinstitutionen des Bundes in Anspruch genommen werden: (1) Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG). Sie finanziert Investitionen in Entwicklungs- und Reformländern durch Beteiligung am Kapital des Unternehmens im Investitionsland und Gewährung von langfristigen Darlehen. Sie berät darüber hinaus Unternehmen bei der Planung und Realisierung von Investitionsvorhaben. Die Rahmen des PPP-Programms (Abk. f. engl.: Public Private Partnership-Programme), das die DEG im Auftrag der deutschen Bundesregierung ausführt, können für investitionsvorbereitende oder -begleitende Maßnahmen deutscher Tochtergesellschaften oder Joint Ventures in Entwicklungsländern, Südosteuropa, Zentralasien und dem Kaukasus - z. B. bei Umwelt- und Bildungsmaßnahmen - bis zu 50 % der Kosten, i. d. R. nicht mehr als 200.000 € pro Projekt, getragen werden. (2) Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Sie fördert Direktinvestitions-Vorhaben insb. kleiner und mittelständischer Unternehmen durch das KfW-Mittelstandsprogramm - Ausland und das KfW-Umweltprogramm - Ausland. In deren Rahmen werden zinsgünstige Kredite - mit teilweiser Haftungsfreistellung der durchleitenden Bank - von i. d. R. bis zu 5 Mio. € gewährt. Vgl. Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau. http://www.deginvest.de http://www.kfw.de
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