siehe Finanzplan, langfristiger.
Die langfristige Finanzplanung einer Unternehmung hat die Aufgabe, den (Netto-) Kapitalbedarf mit den Möglichkeiten seiner Deckung abzustimmen, d.h. periodenbezogen deren Übereinstimmung unter Beachtung der sich dabei ergebenden Kapitalstruktur herbeizuführen. Die Ermittlung des Kapital- bzw. Finanzbedarfs der Planperioden basiert auf der Investitionsplanung der Unternehmung bzw. ihrer Teilbereiche, den geplanten bzw. erwarteten Kapitalrückführungen (vor allem Tilgungen) und Veränderungen im Working Capital. Die Alternativen zur Deckung des Kapital- bzw. Finanzbedarfs sind abhängig von den Möglichkeiten der Unternehmung im Rahmen der Innen- und Aussenfinanzierung. Ersteres setzt eine gleichzeitige Planerfolgsrechnung voraus, über die insbesondere die jährlich zu erwartenden Cash Flows bestimmt werden können (teilweise wiederum abhängig von den jeweils durchgeführten Investitionen). Ob und in welchem Umfang Erhöhungen des Eigenkapitals einzubeziehen sind, dürfte vor allem vom aktuellen bzw. geplanten Zugang des Unternehmens zum Kapitalmarkt abhängen (siehe auch Going Public). Die Möglichkeiten zur Fremdfinanzierung werden entscheidend durch ein (positives) Rating seitens der Kreditgeber determiniert, welches wiederum eine entsprechende Kapitalstrukturplanung des Unternehmens voraussetzt. Der langfristige Finanzplan einer bestehenden Unternehmung ordnet den zukünftigen Finanzbedarf und die dafür bereitstehenden Deckungsmöglichkeiten für die einzelnen Planjahre in einer Grobstruktur, z.B. in folgender Form: I. Finanzbedarf
(1) Investitionen in das Sachanlagevermögen Grundstücke und Gebäude Maschinen und maschinelle Anlagen Fahrzeuge
(2) Investitionen in das Finanzanlagevermögen Erwerb von Beteiligungen Finanzanlagen und Ausleihungen Erwerb eigener Aktien
(3) Kapitalrückführungen Ausscheiden von Gesellschaftern Tilgungen
(4) Zugänge im Working Capital Zunahme der Vorräte (+) Zunahme der Forderungen (+) Zunahme kurzfristiger Verbindlichkeiten (-) Summe
(1) —
(4) ist der Finanzbedarf pro Planjahr II. Deckung des Finanzbedarfs
(1) Cash Flow Gewinnthesaurierung Abschreibungsgegenwerte Veränderung der Rückstellungen
(2) Liquidation von Vermögensgegenständen Sachvermögen Finanzvermögen
(3) Erhöhung des Eigenkapitals Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklagen
(4) Fremdkapitalbeschaffung Ausgabe von Schuldverschreibungen Schuldscheindarlehen Bankkredite Summe
(1) bis
(4) ist die Deckung des Finanzbedarfs je Periode Die hier dargestellten, pro Planjahr zu bestimmenden Positionen lassen sich als eine Art prospektive Bewegungsbilanz verstehen, an deren Anfang und Ende sich jeweils eine Planbilanz (bzw. Vorschaubilanz vor dem ersten Planjahr) befindet. Eine derartige Auflistung, die von jedem Unternehmen nach individuellen Bedürfnissen zu ergänzen ist, lässt erkennen, dass der Finanzplan kein Selbstzweck ist, sondern primär dazu dient, die übrigen Teilpläne aufeinander abzustimmen. Der Finanzplan kann dann ein Korrektiv zum Wachstumsstreben einer Unternehmung darstellen, wenn hohe Investitionsausgaben einzelner Perioden entweder nur unter grosser Anstrengung zu finanzieren wären bzw. die sich durch dafür notwendige Kreditfinanzierungen eine nicht gewünschte Verschlechterung bilanzstruktureller Kennziffern ergeben würde. Weitere Informationen zur Finanzplanung und zu den angrenzenden Wissensgebieten finden sich unter folgenden Stichworten: Finanzplan, Grundstruktur, Finanzplanung (mit Literaturangaben), Finanzplan, kurzfristiger (Liquiditätsplan), Finanzdispositionen, Cash Management, Kennzahlen, finanzwirtschaftliche, Cash Flow, Cash Flow Management sowie Kapitalflussrechnung.
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