Eine fondsgebundene Lebensversicherung ist zwei in einem: ein abgesichertes Todesfallrisiko und ein Sparplan, der in einen oder mehrere Investmentfonds fliesst. Fondspolicen sollen mit ihren Spekula tionen in Investmentfonds eine bessere Rendite als die üblichen Lebensversicherungen bringen, sind allerdings den Launen der Börse ausgeliefert. Fondsgebundene Lebensversicherungen gab es schon Anfang der siebziger Jahre, kamen aber erst mit dem Börsenaufschwung wieder ins Rampenlicht. Fonds-Policen werden in der Hoffnung auf bessere Renditen im Vergleich zu den üblichen Kapital-Lebensversicherungen angelegt. Anders als bei der üblichen Lebensversicherung gibt es weder eine garantierte Schlusszahlung noch eine garantierte Mindestverzinsung. Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung schwankt die Ablaufleistung. Immer bekommt der Kunde bei Fälligkeit der Police den bis dahin angesammelten Gegenwert der Fondsanteile ausgezahlt. Dabei lässt sich die Wertentwicklung der Fonds nun einmal nicht voraussagen - der Sparer, besser Anleger, muss mit heftigen Kursschwankungen rechnen. Befindet sich die Börse dann in einer Baisse, muss man bei einem festen Vertragsende eine schlechte Rendite hinnehmen. Doch dies ist zu umgehen: Nach Ende der vereinbarten Laufzeit sollte es noch eine Interimszeitspanne von drei bis fünf Jahren geben, in der entschieden werden kann, wann die Fondsanteile verkauft werden, um einen günstigen Ausstiegstermin zu finden. Prinzipiell ist wegen der Unsicherheit der Kapitalmärkte eine fondsgebundene Lebensversicherung nur dann sinnvoll, wenn ohnehin schon sichere Ersparnisse vorhanden sind.
Fondsgebundene Lebensversicherung, bei der ein Teil der Prämie in einen Investmentfonds geht, an dessen Wertentwicklung (positiv oder negativ) der Versicherungsnehmer partizipiert. Einnahmen aus fondsgebundenen Lebensversicherungen gelten stets als steuerpflichtige Kapitalerträge (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG, Abschn. 154 EStR).
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