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Grundkapitalerhöhung

Kapitalerhöhung einer AG. Um sich zusätzliches Eigenkapital zu beschaffen, haben Aktiengesellschaften die Möglichkeit, eine Kapitalerhöhung durchzuführen. Damit verkauft die Aktiengesellschaft zu einem festgesetzten Emissionskurs neue Aktien. Dieser Kurs liegt in der Regel deutlich unter dem aktuellen Börsenkurs der bisherigen Aktien des Unternehmens, um die Teilnahme an der Kapitalerhöhung für die bisherigen Aktionäre und auch für andere Investoren attraktiv zu machen. Das Grundkapital erhöht sich dann um die Summe der Nennwerte der neuen Aktien. Tatsächlich fliesst dem Unternehmen aber wesentlich mehr Geld zu, da der Kurswert der Altaktien, an dem sich der Emissionspreis der neuen Aktien orientiert, immer deutlich über dem Nennwert liegt. Einer Kapitalerhöhung muss nach deutschem Aktiengesetz immer ein Beschluss der Hauptversammlung vorausgegangen sein. Der Vorstand ist somit ohne die Zustimmung der Aktionäre nicht in der Lage, durch die Ausgabe junger Aktien auf einen Kapitalbedarf zu reagieren. Die Hauptversammlung kann aber laut Aktiengesetz für einen Zeitraum von maximal fünf Jahren eine Genehmigung erteilen, das Grundkapital jederzeit durch die Ausgabe junger Aktien bis zu einem bestimmten Betrag zu erhöhen. Dieser Betrag darf die Hälfte des zum Zeitpunkt der Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals jedoch nicht überschreiten. Bei einer ordentlichen Kapitalerhöhung haben die Aktionäre das Recht, entsprechend ihrer bisherigen Beteiligung am Grundkapital neue Aktien zu erwerben. Das ist das so genannte Bezugsrecht. Geht es beispielsweise um eine Erhöhung des Grundkapitals um 20 Prozent, dann wird die Kapitalerhöhung im Verhältnis 5:1 durchgeführt. Das bedeutet: Für je fünf alte Aktien wird eine neue ausgegeben. Der Altaktionär kann für je fünf alte Aktien eine neue erwerben, indem er den von der Aktiengesellschaft für die neuen Aktien festgelegten Emissionspreis bezahlt. Danach besitzt er sechs Aktien, und an seiner prozentualen Beteiligung an der Aktiengesellschaft hat sich nichts geändert. Aktionäre können auch zusätzliche Bezugsrechte erwerben oder die überschüssigen verkaufen. Er kann natürlich auch alle seine Bezugsrechte zu Geld machen, wenn er an der Kapitalerhöhung nicht teilnehmen will.

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