Gerichtlich zugelassene Versicherungsberater sind Rechtsbeistände für Versicherungsberatung. Sie haben für ihre Tätigkeit eine Zulassung von der dafür zuständigen Justizbehörde. Versicherungsberatung ist fast immer Rechtsberatung, denn es geht um vertragsrechtlich vereinbarte Versicherungsleistungen. Und Rechtsberatung ohne Verkauf von Produkten darf nur der durchführen, der nach dem Rechtsberatungsgesetz dafür eine Zulassung hat. Versicherungsberater haben diese Zulassung und dürfen diese Beratungen durchführen. Übliche Versicherungsvertreter dürfen sich nicht Versicherungsberater nennen. Von der Justizbehörde zugelassene Versicherungsberater sind von Versicherungsgesellschaften unabhängige Versicherungsexperten und führen echte Beratungen zu Versicherungen durch. Sie verkaufen und vermitteln keine Versicherungspolicen, helfen stattdessen bei Rechtsfragen und Streitigkeiten im Schadensfall. Ausserdem erstellen sie Versicherungsgutachten. Versicherungsberater nehmen Honorare, die in der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) geregelt sind. Anders als bei den Versicherungsvermittlern und -maklern, fällt das Honorar für die Versicherungsberatung immer nur dann an, wenn der Versicherungsberater tatsächlich tätig wird. Versicherungsberater sind meist im Bundesverband der Versicherungsberater organisiert.
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