- BVVB Versicherungsberater helfen bei der bedarfsgerechten Auswahl von notwendigem Versicherungsschutz, suchen die günstigste Versicherung heraus und unterstützen im Schadensfall. Versicherungsberater erhalten keine Provision oder Courtage, sondern Honorar. Versicherungsberatung ist Rechtsberatung. Sie darf nur von einem Versicherungsberater ausgeführt werden, der eine Erlaubnis vom zuständigen Amtsoder Landgerichtspräsidenten erhalten hat. Versicherungsberatung bedeutet neutrale und unabhängige Beratung in allen Versicherungsfragen - ohne Verkauf oder Vermittlung. Die Versicherungsberatung ist neutral, weil kein finanzielles Interesse besteht, eine Versicherung zu verkaufen oder zu vermitteln. Der Kunde eines Versicherungsberaters vergütet die Beratung mit einem Honorar, wie beim Rechtsanwalt oder Steuerberater. Und zwar unabhängig davon, ob man sich für einen Vertragsabschluss entschieden hat. Nur so kann eine wirklich neutrale Beratung durchgeführt werden. Der Versicherungsberater ist auch deswegen unabhängig, weil er keine vertragliche Bindung an ein Versicherungsunternehmen oder einen Versicherungsvermittler eingehen darf. Unternehmen wie Privatpersonen benötigen neutralen Rat, wie finanzielle Risiken vermindert werden können. Während einer Versicherungsberatung hilft der Versicherungsberater nicht nur, den optimalen Versicherungsschutz zu besorgen, sondern klärt zuerst darüber auf, wie die Kosten für Versicherungen vermieden werden können. Dabei ist ein Versicherungsberater zuständig für die Prüfung, Vereinbarung und Änderung von Versicherungsverträgen; dazu gehören auch die Analyse der spezifischen Risiken, das Durchsehen und Prüfen der vorhandenen Versicherungen, das Zusammenstellen der bestmöglichen Versicherungskonzepte auf den individuellen Bedarf, das Aufklären über Bedingungen und Beiträge und die Unterstützung bei der Korrespondenz mit Versicherern, beispielsweise bei Kündigungen oder Vertragsumstellungen. Auch im Schadensfall hilft ein Versicherungsberater. Denn hier entsteht oft das Problem, die eigenen Ansprüche richtig durchzusetzen. Und nach der Abrechnung bleibt die Frage, ob vom Versicherungsunternehmen richtig abgerechnet wurde. Hier hilft der Versicherungsberater, indem er von Beginn an die Schadensregulierung für seinen Mandanten begleitet und die Interessen gegenüber dem Versicherungsunternehmen vertritt. Ähnlich wie ein Rechtsanwalt, nur dass der Versicherungsberater sich überwiegend mit dem Versicherungsrecht befasst. Der Versicherungsberater darf seinen Mandanten aussergerichtlich vertreten. Für die gerichtliche Auseinandersetzung kennt er geeignete Rechtsanwälte, die auf das Versicherungsrecht spezialisiert sind. Das Honorar für Versicherungsberater ist in der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) geregelt. Anders als bei den Versicherungsvermittlern und -maklern, die ihre Provision unabhängig vom tatsächlichen Arbeitsaufwand meist jährlich erhalten, fällt das Honorar für die Versicherungsberatung immer nur dann an, wenn der Versicherungsberater tatsächlich tätig wird. Versicherungsberater darf sich nur nennen, wer die Zulassung im Rahmen des Rechtsberatungsgesetzes und nach umfangreicher Sachkundeprüfung vom zuständigen Amts- oder Landgerichtspräsidenten erhalten hat. Die Mitgliederadressen sind über die Internetseite des BVVB abrufbar. Bundesverband der Versicherungsberater-BVVB, Hohenstaufenring 17, 50674 Köln. Tel.: 0180 5257589, Fax: 0221 9211737 E-Mail: info@bvvb.de Internet: www.bvvb.de
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