Unabhängige Beratung gibt es bei gerichtlich zugelassenen Versicherungsberatern. Versicherungsberatung ist fast immer Rechtsberatung, denn es geht um vertragsrechtlich vereinbarte Versicherungsleistungen. Und Rechtsberatung ohne Verkauf von Produkten darf nur der durchführen, der nach dem Rechtsberatungsgesetz dafür eine Zulassung hat. Versicherungsberater haben diese und dürfen diese Beratungen durchführen. Übliche Versicherungsvertreter dürfen sich nicht Versicherungsberater nennen. Von der Justizbehörde zugelassene Versicherungsberater sind von Versicherungsgesellschaften unabhängige Versicherungsexperten und führen echte Beratungen zu Versicherungen durch. Sie verkaufen und vermitteln keine Versicherungspolicen, helfen statt dessen bei Rechtsfragen und Streitigkeiten im Schadensfall. Ausserdem erstellen sie Versicherungsgutachten. Es gibt erst relativ wenige Versicherungsberater in Deutschland: etwa 80. Die Voraussetzungen für die Ausübung des Berufes sind hoch: Der Beruf des Versicherungsberaters darf nur dann ausgeübt werden, wenn eine Erlaubnis der zuständigen Justizbehörde (Präsident des Amts- oder Landgerichts) erteilt wurde. Nach der Zulassung steht der Versicherungsberater unter der Aufsicht der Justizbehörde. Dies gewährleistet, dass der Rechtsuchende darauf vertrauen kann, dass jeder zugelassene Versicherungsberater allen Anforderungen seines Berufes genügt und eine korrekte und neutrale Beratung durchführt. Versicherungsberater nehmen allerdings Honorare. Diese sind in der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) geregelt. Anders als bei den Versicherungsvermittlern und -maklern, die ihre Provision unabhängig vom tatsächlichen Arbeitsaufwand meist jährlich erhalten, fällt das Honorar für die Versicherungsberatung immer nur dann an, wenn der Versicherungsberater tatsächlich tätig wird. Versicherungsberater sind meist im Bundesverband der Versicherungsberater organisiert. Bundesverband der Versicherungsberater, BVVB, Hohenstaufenring 17, 50674 Köln. Tel.: 0180 5 257589, Fax: 0221 9211737 E-Mail: info@bvvb.de Internet: www.bvvb.de
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