Der Bundesverband der Wertpapierhandelsfirmen versteht sich als Interessenvertreter seiner Mitglieder gegenüber den Bundesaufsichtsämtern, gegenüber den Wertpapierbörsen und der Börsenaufsicht, gegenüber den anderen Marktteilnehmern sowie gegenüber dem Gesetzgeber. So bedürfen die Wertpapierhandelsfirmen und Freien Börsenmakler zur Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit einer Erlaubnis des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen (BAKred), und ihre Tätigkeit wird durch das BAKred laufend kontrolliert. Die Kontrollen werden dabei durch beauftragte Wirtschaftsprüfer durchgeführt, und zwar sowohl als Jahres- als auch als Sonderprüfungen. Die Unternehmen und Makler haben eine Reihe von Meldepflichten und Vorschriften zur Risikoabsicherung sowie von Organisationsvorschriften zu erfüllen. Hier setzt der Bundesverband der Wertpapierhandelsfirmen mit seiner Informations- und Beratungstätigkeit an. Außerdem vertritt er die Anliegen und Interessen der Verbandsmitglieder gegenüber dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen, zu dem der BWF einen engen Kontakt pflegt. Nach dem Wertpapierhandelsgesetz sind Wertpapierdienstleistungsunternehmen auch der Kontrolle durch das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) unterworfen. Zu den gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben des BAWe zählt die Insiderüberwachung (Insidergeschäfte), die Kontrolle der Einhaltung der Verhaltensregeln für Wertpapierdienstleistungsunternehmen sowie von deren Organisations-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten.
Ebenso wie das BAKred kann das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel Jahres- und Sonderprüfungen durchführen oder veranlassen. Der Bundesverband der Wertpapierhandelsfirmen begleitet die Mitgliedsfirmen bei der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen, pflegt Kontakte zum BAWe und vertritt dort die Interessen seiner Mitglieder. Die meisten Verbandsmitglieder des BWF sind an den deutschen Wertpapierbörsen zugelassen. Der BWF arbeitet sowohl mit diesen Börsen als auch mit den Aufsichtsbehörden der Börsen eng zusammen, um seine Mitglieder ihnen gegenüber zu vertreten. Des weiteren informiert er sie über alle im Zusammenhang mit dem Börsenhandel stehenden Fragen. Neben den Verbandsmitgliedern des Bundesverbands der Wertpapierhandelsfirmen agieren auch andere, teilweise konkurrierende Teilnehmer am Wertpapiermarkt. Zu ihnen gehören beispielsweise Kreditinstitute und Kursmakler. Gegenüber den Verbänden der Kreditwirtschaft wie auch gegenüber den Organisationen der Kursmakler tritt der BWF ebenfalls als Interessenvertreter seiner Verbandsmitglieder auf. Außerdem wirkt der BWF an allen den Wertpapierhandel betreffenden Gesetzgebungsverfahren mit seinen Vorschlägen und Anregungen mit. Das gilt auch für Erlasse und Rechts Verordnungen ohne Gesetzesstatus.
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