ist formal die (natürliche oder juristische) Person, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Ein Insolvenzverfahren wird eröffnet, wenn eine Person entweder ihre Verbindlichkeiten dauerhaft nicht mehr erfüllen kann § 17 Insolvenzordnung (InsO; siehe auch Zahlungsunfähigkeit) oder, bei juristischen Personen, die Verbindlichkeiten das Vermögen übersteigen § 19 InsO (Überschuldung) und ein Gläubiger oder der Insolvenzschuldner selbst einen Insolvenzantrag bei dem zuständigen Insolvenzgericht stellt. Der Insolvenzschuldner selbst kann einen solchen Antrag nach § 18 InsO auch bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit stellen, um weitere Schäden zu vermeiden. Siehe auch Insolvenzrecht, deutsches (mit Literaturangaben).
Vorhergehender Fachbegriff: Insolvenzrecht | Nächster Fachbegriff: Insolvenzstraftaten
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|