- (engl.) International Court of Arbitration - International Chamber of Commerce (ICC). Hier können grundsätzlich alle Streitigkeiten vorgetragen werden, die sich zwischen Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Staaten bzw. staatlichen Organisationen aus dem internationalen Handelsverkehr ergeben. Es gibt zwei Möglichkeiten der Schlichtung. (1) Vergleichsverfahren: Streitigkeiten werden im gegenseitigen Einverständnis beigelegt (ohne Anstrengung eines Schiedsverfahrens). (2) Schiedsverfahren: Dabei werden Streitfälle durch Richter und Schiedsgerichtsspruch entschieden. Der Schiedsgerichtshof klärt die Sachverhalte bis zum Schiedsgerichtstermin. Die Schiedsverhandlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, um Unternehmensgeheimnisse zu wahren. Der vollständige Text der Regeln für beide Verfahren kann kostenlos dem Internet (über acrobat reader) entnommen werden. http://www.iccwbo.org/index court.asp
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