Bankgarantie in Akkreditivform
Darin verpflichtet sich die eröffnende Bank für Rechnung ihres Auftraggebers gegenüber einem benannten Begünstigten, diesen für den Fall schadlos zu halten, daß der Begünstigte mit im einzelnen im Standby Letter of Credit spezifizierten Dokumenten die Nichterfüllung von dem Auftraggeber oder einem Dritten obliegenden Verpflichtungen darlegt. Er hat Eingang in die Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumentenakkreditive (ERA 500) gefunden. Obwohl der Standby Letter of Credit äußerlich in der Regel akkreditivmäßig aufgemacht ist, muß er materiell als garantieähnliches Instrument angesehen werden, wenn der wirtschaftliche Zweck der Verpflichtung nicht - wie beim Akkreditiv- auf die Erfüllung einer Zahlungsverpflichtung gerichtet ist, sondern - wie bei einer Bankgarantie -die finanziellen Nachteile beim Ausbleiben eines bestimmten Erfolges (zum Beispiel Nichterfüllung einer Lieferpflicht) ausgeglichen werden sollen. Ursprünglich für die US-amerikanische Bankpraxis entwickelt, um den dort geltenden, zwischenzeitlich jedoch überholten, speziellen Rechtsbedingungen zu genügen, ist er jedoch inzwischen auch im internationalen Geschäft anzutreffen.
zählt gemäss den ERA zu den Akkreditiven (Dokumentenakkreditiv) und umfasst wie jedes Ak kreditiv ein Zahlungsversprechen (Schuldversprechen) der eröffnenden Bank. Standby Letters of Credit, die manchmal als Standby-Akkreditive bezeichnet werden, finden Anwendung als garantieähnliche Instrumente: In der reinen Form des Standby Letter of Credit wird die Zahlung der eröffnenden Bank (wie bei Bankgarantien) durch eine schriftliche Erklärung (written statement) des Begünstigten oder eines (neutralen) Dritten ausgelöst. Bei Standby Letters of Credit, die als dokumentäre Garantieinstrumente eingesetzt werden, hat der Begünstigte zur Inanspruchnahme eines Standby Letter of Credit neben der angesprochenen schriftlichen Erklärung zusätzlich (Export-) Dokumente einzureichen, die im Standby Letter of Credit vorgeschrieben sind, und die üblicherweise den bei anderen Dokumentenakkreditiven geforderten Dokumenten entsprechen.
(SLC)
In den USA gebräuchliche Abwicklungspapiere, die unseren Akkreditiven ähnlich sind. Der Handel mit SLC-Papieren mit hohen Zins- und Er-
tragserwartungen für den Anleger wird von unseriösen Anlageberatern in Deutschland angeboten. Einen Markt für derartige Papiere gibt es jedoch nicht, es handelt sich um reine Bauernfängerei.
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