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gesetzliche Unfallversicherung

umfaßt den gesetzlichen Unfallschutz für die sogenannten »Wege-Unfälle« (Weg zum oder vom Betrieb, zur oder von der Schule, Wochenendhin- und -herfahrt), für Unfälle im Betrieb und in der Schule selbst sowie beim Betriebssport. Berufskrankheiten sind ebenfalls eingeschlossen. Träger: Berufsgenossenschaften, für öffentliche Bedienstete sowie Bahn und Post die Eigenunfallversicherungen, für gemeindliche Kindergärten und Schulen die Unfallversicherungen der Gemeinden, für staatliche und private Hochschulen, Schulen und Kindergärten das Land.

In der Gesundheitswirtschaft:

Siehe Unfallversicherung, gesetzliche.

Unfallversicherung, landwirtschaftliche Unfallversicherung

Sozialversicherung

Mehr als die Hälfte aller Unfälle passieren in der Freizeit. Doch dann greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Sie gehört zu den Sozialversicherungen, die am wenigsten bekannt sind, weil die Beiträge allein vom Arbeitgeber getragen werden. Dabei versichert sie viele: Menschen mit Arbeits-, Dienst- oder Lehrverhältnis, Kinder im Kindergarten, in Schule und Hochschule und Personen, die beim Bau des Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung in Selbsthilfe tätig sind. Und Wegeunfälle, den direkten Hin- und Rückweg beispielsweise zum Arbeitsplatz. Aber auch den indirekten, wie bei Fahrgemeinschaften. Selbstständige können sich freiwillig in einer Berufsgenossenschaft versichern. Das Problem: Die Versicherungssummen sind sehr gering und kaum ausreichend, um länger davon zu leben.

Unfallversicherung. Während die Krankenversicherung bei jeder Krankheit Leistungen gewährt, ohne die Ursache zu erfragen, untersucht die Unfallversicherung zunächst, ob ein Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfall oder der Krankheit besteht. Ein Versicherungsfall liegt in der gesetzlichen Unfallversicherung also nur dann vor, wenn dieser in einem inneren ursächlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht.

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