nach Martin L. WEITZMAN benanntes wirtschaftspolitisches Konzept, das darauf abzielt, die in den 80er Jahren in den westlichen Industriestaaten vorherrschende Arbeitslosigkeit durch Einführung einer spezifischen Form der Ertragsbeteiligung der Arbeitnehmer zu beseitigen. WEITZMAN geht davon aus, dass der Abbau der Arbeitslosigkeit v.a. durch mangelnde Flexibilität der Löhne (Starrheit nach unten) behindert wird. Zur Wiedergewinnung der Flexibilität schlägt er vor, die Entlohnung in zwei Teile aufzuspalten, nämlich in eine fixe Lohnsatzkomponente wf und eine variable, auf betrieblicher Gewinnbeteiligung beruhende w° = an (rt = Gewinn pro Kopf). Die fixe Komponente wf und die Höhe des Gewinnanteils der Arbeitnehmer a werden von den Tarifpartnern ausgehandelt, wobei wf geringer als der Gleichgewichtslohn bei Vollbeschäftigung w* sein soll. In diesem System hat die zusätzliche Einstellung eines Arbeitnehmers zur Folge, dass die Gewinnzahlungen an die bereits beschäftigten Arbeitnehmer und damit der Gesamtlohnsatz (wf+w°) durch die Beschäftigungsausweitung reduziert werden. Die gewinnmaximale Faktor-nachfrage orientiert sich lediglich an der fixen Lohnsatzkomponente und fahrt bei wf < w* zur Vollbeschäftigung. Es besteht darüber hinaus ständig ein Nachfrageüberschuß, so dass exogene Schocks am Gütermarkt meist ohne Beschäftigungswirkun*en bleiben; lediglich das Ausmass der Uberschußnachfrage variiert. Da die Gewinnbeteiligung wie eine Gewinnsteuer wirkt und nicht überwälzt werden kann, sind auch keine negativen Preiswirkungen zu erwarten. Die vorgeschlagene Umwandlung des Entlohnungssystems wird allerdings erschwert, da die wesentlichen positiven Effekte von den Gewinnbeteiligungsunternehmen nicht internalisiert werden können. Der WEITZMAN-Plan hat zunächst ein breites und vielfach positives Echo gefunden. Sowohl die Einschätzung der Wirkungsweise als auch die der Durchsetzbarkeit der Änderung des Entlohnungssystems ist aber mittlerweile sehr viel skeptischer geworden. Literatur: Weitzman, M.L. (1987)
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